Aus der Finanzwerbung

Rechtsfragen - Aus fürs TV-Sponsoring

Nach der beschlossenen Novelle des Rundfunkstaatsvertrags wird TV-Presenting künftig mit Werbung gleichgesetzt werden und ist damit in den öffentlichrechtlichen Fernsehanstalten ab 2013 nach 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen verboten. Wie die Sponsorenvereinigung S20 mitteilt, sind davon allein in der ARD rund 50 Prozent aller Sportübertragungen betroffen. Damit werde ein gesellschaftlich akzeptiertes Instrument ohne Not zerstört. Laut einer TNS-Infratest-Studie von ARD und ZDF von 2008 empfinden 80 Prozent der Zuschauer das Programm-Presenting nicht als störend, 74 Prozent bezeichnen es sogar als völlig normal. Bei ARD und ZDF werden Sponsorenhinweise sogar häufiger akzeptiert (74 Prozent) als bei privaten Fernsehsendern (68 Prozent). Red.

Noch keine Bewertungen vorhanden


X