Gespräch des Tages

Rechtsfragen - Zinsswapgeschäfte von Kommunen

Prof. Dr. Franz-Josef Eichhorn, Studiendekan, Fakultät Betriebswirtschaft, Hochschule für Angewandte Wissenschaft, Fachhochschule Würzburg-Schweinfurt, schreibt der Redaktion: "Die aktuelle Klagewelle von Kommunen gegen Banken, vor allem die Deutsche Bank, in der sie den Ersatz des ihnen entstandenen Schadens aus Zinsswapgeschäften fordern, wirft Fragen zum Selbstverständnis von Finanzmanagern der öffentlichen Hand und zum Geschäftsgebaren der vermittelnden Banken auf. Wer wurde beraten? Um welche Geschäfte handelte es sich? Welche Motive lagen dem Einsatz dieser Swapgeschäfte zugrunde? Wie konnte es zu diesen hohen Verlusten kommen?

Von Seiten der Kommunen wird angeführt, dass sie in Bezug auf die sogenannten CMS-Spread Ladder-Swaps falsch beraten wurden. Allerdings handelte es sich bei den Beratenen um Finanzfachleute der öffentlichen Hand. Nun kann und darf der Finanzmanager eines Unternehmens wie auch der einer öffentlichen Institution im Unterschied zu Privatanlegern nicht das Argument Fehlinformation durch die beratende Bank geltend machen. Vielmehr zeigt er mit einem solchen Ansinnen, dass es ihm am notwendigen Fachwissen mangelt und er allein aus diesem Grunde von solchen Geschäften hätte Abstand nehmen müssen und schon gar nicht gegen die vermittelnde Bank vor Gericht ziehen dürfen.

Zinsswaps werden herkömmlicherweise zum Management von Zinsrisiken verwendet. Dagegen wurden die von den Kommunen eingesetzten CMS-Spread Ladder-Swaps offensichtlich aus anderen Beweggründen eingesetzt. Zum Abschlusszeitpunkt lag eine extrem flache Zinsstrukturkurve vor. Bei einem Blick auf vergangene Zinsstrukturkurven konnte man irrigerweise zu der Schlussfolgerung kommen, dass diese Situation nur von kurzer Dauer sein könne. Mittels dieser spezifischen Swapkonstruktion ist es möglich gewesen, auf eine Normalisierung der Zinsstrukturkurve zu spekulieren. Selbstredend gehört die Spekulation auf eine Normalisierung der Zinsstrukturkurve nicht zu den Aufgaben eines kommunalen Finanzmanagers, weder im Erfolgs- noch im Misserfolgsfall.

Ebenso wie der Großteil der Privatinvestoren am Aktienmarkt verhielten sich die Kommunalmanager irrational und unterlagen dem sogenannten Dispositionseffekt. Dieser besagt, dass Gewinnmitnahmen größtenteils zu früh erfolgen, wohingegen Verlustpositionen nicht oder viel zu spät realisiert werden. Da - laut Aussage des Steuerzahlerbundes - zirka 700 (! ) Kommunen solche Swapgeschäfte abgeschlossen haben, begünstigte ein "kommunaler Herdentrieb" die Strategie des Aussitzens der Verlustpositionen. Nachdem die Verluste die konstruktionsbedingten anfänglichen Gewinne überkompensiert hatten, sprach man sich in einer zweiten Verlustphase gegenseitig Mut zu nach dem Motto: "Jetzt muss sich doch endlich die Zinsstrukturkurve normalisieren, das gab es ja noch nie ...", um dann den Klageweg zu beschreiten. So viele Kommunen können doch nicht irren ...

Zwangsläufig erinnert diese Verwechslung von Ursache und Wirkung an die Parabel von Volkmar Muthesius über einen "Strafverteidiger, der für einen jungen Mann, welcher seine beiden Eltern ermordet hatte, auf mildernde Umstände plädierte, weil sein Mandant ja doch Vollwaise sei ..." (Muthesius, Volkmar: Humor im Geschäft, Frankfurt am Main, 1973)

Da diese Geschäfte auch noch mit vorzeitigen Kündigungsrechten für die Banken im Verlustfall ausgestattet gewesen sein sollen, sind Zweifel am kaufmännischen Grundverständnis der Gegenseite angebracht. Mehr als wundern muss man sich über das Selbstverständnis öffentlicher Institutionen, angefangen vom mangelnden Fachwissen und den Spekulationsmotiven der kommunalen Finanzmanager bis hin zur Naivität der unterschiedlichen Aufsichtsorgane. Wie steht das im Einklang mit den Zielen öffentlicher Unternehmen?

Last but not least noch zum Rollenverständnis der beteiligten Banken: Müssen (D)deutsche Bank(en) öffentlichen Institutionen Zinswetten verkaufen, um damit ihre Gewinnsituation zu verbessern? Eine Rückbesinnung auf gute kaufmännische Grundsätze tut not! "

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