Gespräch des Tages

Rechtsfragen - BaFin verhindert Goldfonds

Till Entzian, Rechtsanwalt, Frankfurt am Main, schreibt der Redaktion: "Vor 20 Jahren wurde diskutiert, ob ein in Staatsanleihen investierender Fonds sinnvoll sei oder ein Anleger die Staatspapiere nicht besser direkt erwerben könne. Die Nachfrage der Anleger hat die Antwort gegeben. Auch für Goldfonds ist eine echte Nachfrage erkennbar. Ein Fonds, dessen Anteilwert sehr genau dem Goldpreis folgt, ist ja auch ein einfach zu erklärendes Produkt und ermöglicht einen einfachen und komfortablen Einstieg in eine der ältesten Anlageformen der Welt, die weithin als inflationssicher und krisenfest angesehen wird.

Seit der neuen Definition des Begriffs , Wertpapier' durch die OGAW-Durchführungsrichtlinie und weitere Papiere zum Thema , Eligible Assets' aus dem Jahr 2007 wäre die Auflegung eines Goldfonds auch möglich. Denn beim Erwerb von Zertifikaten für richtlinienkonforme Sondervermögen braucht unter bestimmten, aber relativ leicht zu erfüllenden Voraussetzungen, nicht mehr geprüft zu werden, welche Anlagerisiken in diesen Zertifikaten verpackt sind. Es dürfen also auch am Goldpreis orientierte Zertifikate erworben werden, obwohl für den Fonds eine Direktanlage in Gold unzulässig wäre. Das gilt natürlich auch für alle anderen gesetzlich geregelten Fondstypen, wobei das , Sonstige Sondervermögen' sogar zu 30 Prozent in physischem Gold wie Barren oder Münzen investieren darf.

Nun kann man darüber streiten, ob es sinnvoll war, über den Begriff , Eligible Assets' eine Hintertür zu öffnen, durch die jedwedes Anlagerisiko (Schweinebäuche, Kunstsammlung, Weinvorrat) in einen richtlinienkonformen Investmentfonds aufgenommen werden kann, wobei auf diese so verbrieften Risiken noch nicht einmal die klassischen Ausstellergrenzen (fünf Prozent - zehn Prozent - 40 Prozent) angewendet werden.

Aber diese Entscheidung ist nun einmal gefallen. Und die BaFin hat auf europäischer Ebene, im Rahmen von CESR, daran mitgewirkt. Vor diesem Hintergrund bleibt letztlich unklar, weshalb die BaFin jetzt die Auflegung reiner Goldfonds ablehnt. Begründet wird die Ablehnung damit, dass ein nur dem Goldpreis folgender Investmentfonds nicht risikogemischt sei und daher überhaupt nicht unter das Investmentgesetz (InvG) falle. Tatsächlich regelt das InvG nur risikogemischte Vermögen. Richtig ist auch, dass es keine ausdrückliche gesetzliche Definition des Begriffs , Risikomischung' gibt. Allerdings hat der Gesetzgeber für verschiedene Fondstypen klar geregelt, welche Mindestanforderungen an die Risikomischung er sich vorstellt, so unter anderem die fünf Prozent - zehn Prozent - 40 Prozent-Regel. Immer geht es dem Gesetzgeber dabei allein um eine Begrenzung des Aussteller-Ausfallrisikos. Niemals wird dagegen eine Mischung verschiedener Marktrisiken vorgeschrieben, also zum Beispiel eine Mischung von Zins- und Währungsrisiken oder dergleichen. Und genauso wie ein Fonds ausschließlich im Aktienmarkt investiert sein darf, ist es durchaus sachgerecht, wenn er ausschließlich im Goldmarkt investiert ist. Dass wir es im Goldmarkt mit sehr homogenen Vermögensgegenständen zu tun haben (verschiedene Goldbarren ähneln sich eben stärker, als es verschiedene Aktien tun), sollte das Ergebnis nicht beeinflussen.

Die BaFin hat, und das geht eigentlich gar nicht, den neuen Begriff des , Anlagerisikos' geschaffen und dazu erklärt, dieses müsse nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ gestreut sein. Konkret wird gesagt, dass ein Fonds nicht zu mehr als 60 Prozent auf ein und dasselbe , Anlagerisiko' setzen dürfe. Es ist nicht nachvollziehbar, wo dieser neue Begriff beziehungsweise seine Auslegung im InvG gestützt werden. Und ein , Goldfonds', dessen Wertentwicklung zu 40 Prozent von anderen Vermögensgegenständen abhängt, ist für einen Anleger nicht mehr so leicht zu verstehen und wahrscheinlich auch weniger attraktiv.

Hoffnung besteht im konkreten Fall insoweit, als die BaFin ihre Auffassung ausdrücklich als vorläufig bezeichnet hat und die Zulassung reiner Goldfonds auch auf europäischer Ebene erörtert werden soll. Eine Revidierung des Goldfonds-Verbots wäre nicht nur im Interesse der Anleger erfreulich, denen momentan ein leicht verständliches Fondsprodukt mit einem wunderbar klaren und transparenten Chance-/Risikoprofil vorenthalten wird. Die Zulassung von Goldfonds würde auch ein positives Signal an die deutsche Investmentbranche senden, dass die BaFin auf die Schaffung überflüssiger Restriktionen verzichtet."

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