Die BaFin hat der Identitätsplattform Verimi rund ein halbes Jahr nach deren Start die Erlaubnis erteilt, Dienstleistungen als Zahlungsinstitut nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) zu erbringen. Durch die ZAG-Lizenz kann Verimi bestehende GwG-konforme Identitäten von Bankkunden annehmen, speichern und weitergeben. So können Nutzer diese zum Beispiel bei einer anderen Bank oder einem Versicherer ohne Medienbruch und unter Einhaltung der Anforderungen des GwG zur Eröffnung eines neuen Bankkontos oder Depots nutzen.
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