ZAG-Lizenz für Net Digital

Die Net Digital GmbH hat von der BaFin die Lizenz gemäß § 10 des Gesetzes über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten (ZAG) erhalten. Damit kann das Unternehmen künftig Zahlungsdienste für Kunden wie die Ausgaben von Zahlungsinstrumenten, die Annahme und Abrechnung (Acquiring) von Zahlungsvorgängen und Finanztransfergeschäfte zu.

Dieser Artikel ist Teil unseres Online-Abo Angebots.


X