Am 21. Januar 2020 hat die BaFin dem deutschen Zentralverwahrer Clearstream Banking AG die Zulassung nach Artikel 16 Zentralverwahrerverordnung (Verordnung (EU) Nr. 909/2014) – CSDR erteilt. Die Zulassung ermächtigt die Gesellschaft, Kerndienstleistungen sowie nichtbankartige Nebendienstleistungen nach der CSDR zu erbringen. Die Clearstream Banking AG ist eine Tochter der Deutsche Börse AG und als Nachhandelsdienstleister zuständig für die Abwicklung von Wertpapiergeschäften, die Wertpapierverwahrung und -verwaltung inländischer und ausländischer Wertpapiere.
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