Deutsche Börse: Clearstream erhält CSDR-Lizenzen für internationalen Zentralverwahrer

Deutsche Börse Frankfurt; Quelle: Deutsche Börse AG

Clearstream hat heute die CSDR-Lizenzen für seinen internationalen Zentralverwahrer (International Central Securities Depository, ICSD) Clearstream Banking S.A. erhalten. Die Zulassung ist ab dem 12. April 2021 gültig. Das teilt die Gruppe Deutsche Börse, zu der Clearstream gehört, heute mit.

Diese Zulassung sei ein wichtiger Schritt für Clearstream, um die regulatorischen Vorgaben unter CSDR für all ihre Zentralverwahrer zu erfüllen. Die Verordnung über Zentralverwahrer (Central Securities Depositories Regulation, CSDR) habe zum Ziel, die Märkte stabiler, transparenter und effizienter zu machen. Sie schafft laut Deutscher Börse eine einheitliche Regulierung der Wertpapierabwicklung und entsprechender Infrastrukturen in der gesamten Europäischen Union (EU). Die Verordnung ist 2014 in Kraft getreten; die Umsetzung der CSD-spezifischen Maßnahmen durch die Branche sei im Gange.

Stephan Leithner, Clearstream Chairman und Mitglied des Vorstands der Deutsche Börse AG, sagte: „CSDR ist ein zentrales Element der europäischen Nachhandelsregulierung. Der Regulator legt damit fest, dass zentrale Verwahrdienstleistungen von vertrauenswürdigen, lizenzierten Infrastrukturen erbracht werden müssen, die strengen transparenten Regeln entsprechen. So soll CSDR gleiche Wettbewerbsbedingungen schaffen und die Stabilität und Integrität des Marktes fördern. Diese Ziele gehen Hand in Hand mit dem Bestreben von Clearstream: Wir wollen im Nachhandel ein sicheres, effizientes und vertrauenswürdiges Ökosystem für alle Marktteilnehmer schaffen.“

Die Lizenzen wurden demnach von der Luxemburger Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) erteilt und umfassen Kern- und nichtbankartige Nebendienstleistungen (Art. 16 CSDR), bankartige Dienstleistungen (Art. 54 CSDR) und eine elektronische Verbindung zur Abwicklung zwischen den zwei ICSDs („Bridge“). Clearstreams deutscher Zentralverwahrer (Clearstream Banking AG) sowie ihr luxemburgischer Zentralverwahrer (LuxCSD S.A.) verfügen laut Meldung bereits über Lizenzen gemäß Art. 16 CSDR. Mit der Zulassung der Clearstream Banking S.A. steht nun nur noch eine weitere Lizenz für bankartige Dienstleistungen (Art. 54 CSDR) für ihren deutschen Zentralverwahrer aus.

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