Rechtsfragen

Erlaubnis für Zahlungsinstitute: Voraussetzungen und Verfahren

Noch bis zum 30. April 2011 läuft für die meisten Anbieter, die im Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz als "Zahlungsinstitute" eingestuft werden, die Über gangsfrist für die erlaubnisfreie Weiterführung ihrer Geschäfte. Da das Erlaubnisverfahren jedoch aufwendig und langwierig ist, raten die Autoren dazu, den entsprechenden Antrag frühzeitig zu stellen. Red.Mit dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) wurde ein Teil, jedoch der zentrale Regelungsinhalt …

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