Der Bundesgerichtshof hat den für den 25. Juli vorgesehenen Verhandlungstermin über Fälle vorzeitiger Auflösung von hochverzinsten Bauspar-Altverträgen abgesagt, weil die Kontrahenten ihre Klagen zurückgezogen haben. Damit wird es vorerst kein höchstrichterliches Urteil in dieser Frage geben.
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