Uneinsichtigen Mietern droht Kündigung

Vernachlässigen Mieter ihre Wohnung oder mindern sie unberechtigt die Miete, müssen sie mit der Kündigung rechnen. Besonders gilt dies, wenn sie trotz eines gegen sie ergangenen Gerichtsurteils weiterhin ihre mietvertraglichen Pflichten nicht ordentlich erfüllen. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes (Aktenzeichen VIII ZR 39/15) hervor. Im entschiedenen Fall hatte ein Mieter wegen Schimmels in der Wohnung die Miete gemindert.

Dagegen klagte der Vermieter. Das …

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