Kündigung aufgrund von Mietrückständen

Immobilienvermieter können fristlos kündigen, wenn Mieter zu wenig bezahlt haben und der aufgelaufene Rückstand zweimal hintereinander mehr als eine Monatsmiete beträgt. Die Mieter können dann eine Kündigung nur noch abwenden, wenn sie den Rückstand vollständig ausgleichen. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes (Aktenzeichen VIII ZR 193/16) hervor. Die Mieterin einer Zweizimmerwohnung zahlte einige Monate ihre Miete nur unvollständig. Als der Rückstand an zwei aufeinander …

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