Kombinierte Kündigung ist rechtens

Bundesgerichtshof

Mit zwei Urteilen (Aktenzeichen VIII ZR 231/17 und VIII ZR 261/17) hat der Bundesgerichtshof geklärt, dass es nach geltender Rechtslage zulässig ist, wenn eine fristlose Kündigung mit einer hilfsweise ausgesprochenen ordentlichen Kündigung kombiniert wird. Wohnungsmieter hatten die vereinbarte Miete in zwei aufeinander folgenden Monaten nicht entrichtet. Der Vermieter hat daraufhin die fristlose und hilfsweise die fristgerechte ordentliche Kündigung des Mietverh …

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