RECHTSFRAGEN

Prämiensparen kündigen: Der Zeitpunkt entscheidet

Prämiensparverträge können seitens eines Kreditinstituts nicht vor Erreichen der höchsten Prämienstufe gekündigt werden - danach aber schon. Das hat der unter anderem für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs am 14. Mai 2019 entschieden (Aktenzeichen XI ZR 345/18).

In dem konkreten Fall ging es um drei Sparverträge S-Prämiensparen flexibel, die der Kläger in den Jahren 1996 und 2004 abschloss. Neben einer variablen Verzinsung des Sparguthabens sahen die …

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