Bankenfachverband: Cooling-Off-Phase für Restschuldversicherungen wäre europarechtswidrig

Bild: Gerd Altmann auf Pixabay

Der Bankenfachverband (BFACH) fordert den deutschen Gesetzgeber auf, mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) keine Cooling-Off-Phase für Restschuldversicherungen (RSV) einzuführen. Künftig könnte der Abschluss einer Restschuldversicherung beim Abschluss eines Kredits in Deutschland im Gegensatz zu den anderen EU-Staaten erst sieben Tage nach Abschluss des Kreditvertrages möglich sein. Eine solche siebentägige „Cooling-Off-Phase“ für die Restschuldversicherung wäre aus Sicht des Bankenfachverbands europarechtswidrig. Der europäische Gesetzgeber hat in der am 30. Oktober 2023 verkündeten Verbraucherkreditrichtlinie Produktbündelungen bei optionalen Zusatzprodukten explizit erlaubt.

Bundesweit sind knapp drei von zehn Verbraucherkrediten mit einer Restschuldversicherung abgesichert.

 

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