Risikokultur nach MaRisk - neue Anforderung ab 2018

Warum jetzt und weshalb überhaupt?

Michael Somma Quelle: BFach

Die Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) im Oktober 2017 hat das Thema Risikokultur im deutschen Aufsichtsrecht erstmals verankert. Die Umsetzungsfrist läuft zum 31. Oktober 2018 aus. Wenngleich es zunächst um die Verabschiedung, Dokumentation und bankinterne Kommunikation der Risikokultur geht, erwächst daraus die Überprüfung und Bewertung der gelebten Risikokultur. Der Beitrag beschreibt Besonderheiten für Finanzierungs-, Leasing- …

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