Blickpunkte

Konsumentenkredit Transparenzprobleme

Als "Basel II" in aller Munde war, gab es keine Diskussion: Auch im Privatkundengeschäft müssen bonitätsabhängige Kreditkonditionen her. Nicht nur rein betriebswirtschaftlich betrachtet, ist das sinnvoll. Auch aus Verbraucherschutzsicht können sie durchaus ihre Berechtigung haben. Natürlich können höhere Kreditpreise dem einen oder anderen eine Kreditaufnahme erschweren oder verleiden. Wo aber regelmäßig lamentiert wird, die Banken trieben ihre Kunden in die Überschuldung, muss auch solche Abschreckungswirkung legitim sein.

Problematisch bei bonitätsabhängigen Konditionen ist indessen die Werbung: Anbieter, die mit durchschnittlichen Zinssätzen werben, wie sie die Mehrheit der Kunden zu zahlen hat, werden im Wettbewerb abgehängt. Wird dagegen der im allergünstigsten Fall zu zahlende Satz herausgestellt, landet man schnell in der Ecke der "unseriösen" Angebote wie der Easy Credit auf der Internet-Plattform www.vergleich.de, die generell zu solchen Anbietern rät, die bonitätsunabhängig bepreisen.

Transparenz wird angemahnt. Doch wie soll man dem Kunden in wenigen Worten allgemeinverständlich Scoringsysteme erklären, an denen Mathematiker und Statistiker lange genug gefeilt haben?

Eben dieses Problem könnte aber in naher Zukunft auf die Banken zukommen - dann nämlich, wenn Scoringsysteme zum Gegenstand von Diskriminierungsklagen gemäß dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz werden. Anhand von Statistiken wäre dem Kunden dann nachzuweisen, warum etwa sein Wohnsitz einen höheren Zinssatz rechtfertigt.Red.

Noch keine Bewertungen vorhanden


X