Blickpunkte

Anlageberatung - Vorsicht bei Bürgeranleihen

Mit der niederländischen Tennet Holding BV hat ein erster Anbieter ein Angebot zur "Bürgerdividende" vorgelegt, mit der Bürger am Ausbau der Stromnetze beteiligt werden sollen. Die "Bürgeranleihe - Westküstenleitung" können zwar nur Bürger der schleswig-holsteinischen Landkreise Nordfriesland und Dithmarschen zeichnen. Es ist aber sicher zu erwarten, dass ähnliche Modelle bald bundesweit angeboten werden, wie es das Bundeswirtschaftsministerium und Bundesumweltministerium gemeinsam mit vier Übertragungsnetzbetreibern im Juli vorgestellt haben.

Anlageberater sind aber sicher gut beraten, solche Konzepte genauestens zu prüfen, ehe sie sie ihren Kunden empfehlen. Zumindest das erste Produkt dieser Art hat durchaus seine Tücken. Die Laufzeit ist unbefristet. Kündigen kann der Anleger also nicht, allenfalls kommt ein Verkauf über die Börse infrage. Auch die Rendite von drei Prozent vor und "bis zu fünf Prozent" nach Baubeginn ist mit Vorsicht zu genießen - kann sich doch der für 2015 geplante Baubeginn durch Gerichtsverfahren auf unbestimmte Zeit verzögern.

Mit Konzepten wie Bürgergenossenschaften in Sachen erneuerbare Energien oder Bürgerenergieanlagen in Form von Sparbriefen ist die "Bürgeranleihe" also nur sehr bedingt vergleichbar - ein Flop der "Bürgeranleihe" könnte aber auch die Akzeptanz solcher lokal initiierten Projekte gefährden. Nicht zur Unrecht sieht die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hier die Politik in der Pflicht, gewisse Mindeststandards wie garantierte Mindestverzinsung und Garantie Kapitalerhalt im Falle einer Insolvenz einzuziehen. Denn wenn Bundeswirtschaftsminister und Bundesumweltminister dafür werben, besteht die Gefahr, dass viele Anleger darauf vertrauen, das Produkt für eine rentable Geldanlage halten und die Risiken nicht angemessen berücksichtigen. Red.

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