Blickpunkte

Anlageberatung - Verdi als Garant

Bei der Anlageberatung liegen die Vorstellungen von Bankkunden und Beratern dicht beieinander. Beide Seiten fordern eine Beratung, die nicht provisionsgetrieben oder von Vertriebszielvorgaben gesteuert sein darf. Denn nur wenn die Berater frei sind von solchem Druck, kann eine bedürfnisorientierte Beratung stattfinden.

Um das Bekenntnis der Sparkassen zu eben dieser kundenorientierten Beratung ganz deutlich zu machen, hat der DSGV deshalb jetzt eine gemeinsame Erklärung mit der Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di unterzeichnet. Darin heißt es unter anderem, dass es keinen Produktverkauf am Kundenbedarf vorbei geben soll. Ferner sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, eine qualitativ hochwertige Beratung sicherzustellen - beispielsweise durch ein variables Vergütungssystem, das auch qualitative Erfolgskennziffern wie Kundenzufriedenheit und Kundenbindung angemessen einbezieht.

Was auf den ersten Blick bloßes Papier ist, wie so viele andere Lippenbekenntnisse auch, gewinnt durch die Einbeziehung der Gewerkschaft neues Gewicht. Denn keinesfalls wird Verdi gewillt sein, sich zum Werbeaushänger der Sparkassenorganisation machen zu lassen, ohne die Sachlage dann auch an den gemeinsam festgehaltenen Ansprüchen zu messen. Die Gewerkschaft übernimmt somit gewissermaßen die Rolle eines Garanten dafür, dass das Versprechen auch eingehalten wird.

Im Blick auf die Öffentlichkeitswirkung ist das zweifellos ein geschickter Schachzug, der den Vertrauensbonus, den Sparkassen ohnehin genießen, noch einmal zementiert. Eine Garantie für gute Beratung ist das Papier gleichwohl nicht. Denn auch da, wo man dem Kunden zuhört, kann bei mangelnder Kompetenz letztlich ein schlechtes Beratungsergebnis herauskommen. Wo sich solche Defizite auftun, werden die Verbraucherschützer nicht säumen, darauf hinzuweisen. Red.

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