Blickpunkte

Anlageberatung - Immer aufwendiger

"Politik auf dem Weg zum Provisionsverbot". So titelte die Quirin Bank Ende November auf Basis dessen, was im Koalitionsvertrag der großen Koalition zum Thema Honorarberatung steht. Von einer "Einführung der Honorarberatung als Alternative zu einer Beratung auf Provisionsbasis für alle Finanzprodukte", wie es im Koalitionsvertrag heißt, bis zu einem kompletten Provisionsverbot ist es freilich ein weiter Weg. Und derzeit scheinen die Zeichen eher in Richtung eines Nebeneinanders beider Konzepte zu deuten.

So hat sich der europäische Gesetzgeber nach Abschluss der Trilogverhandlungen über die EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID II für einen Erhalt der provisionsbasierten Beratung entschieden, was von der Deutschen Kreditwirtschaft ausdrücklich begrüßt wird, weil nur durch das Provisionsmodell eine Beratung aller Bevölkerungsschichten und in der Fläche ermöglicht werden könne.

Es wäre nun Sache des nationalen Gesetzgebers, darüber hinausgehende gesetzliche Regeln zu schaffen, wie es sie in den Niederlanden und Großbritannien bereits gibt. Und ob die große Koalition so weit gehen will, solange die Akzeptanz der Honorarberatung in weiten Bevölkerungskreisen dermaßen gering ist, wie es derzeit den Anschein hat, darf zumindest in Zweifel gezogen werden.

Auch der Bundesgerichtshof hat sich zuletzt in einer die Deutsche Bank betreffenden Entscheidung dahingehend geäußert, dass eine Rahmenvereinbarung für das Wertpapiergeschäft, mit deren Anerkennung der Kunde der Bank die Vereinnahmung der vom Produktgeber gezahlten Provisionen zugesteht, der Inhaltskontrolle standhält, solange sie nur transparent genug ist. Es muss also nicht in jedem Einzelfall ein Provisionsverzicht vom Kunden unterschrieben werden.

So weit die positiven Nachrichten. Die Anlageberatung in Deutschland wird sich also vermutlich nicht von Grund auf wandeln müssen. Sie wird aber gleichwohl aufwendiger. Denn über kurz oder lang werden vermutlich alle Banken und Sparkassen optional ein Modell der Beratung auf Honorarbasis vorhalten müssen, selbst wenn diese in vielen Fällen nur von einem verschwindend geringen Teil der Kundschaft nachgefragt werden dürfte. Allein das lässt die Kosten einmal mehr in die Höhe steigen.

Weitaus mehr Sorgen machen der Deutschen Kreditwirtschaft jedoch die weiteren Dokumentationspflichten - insbesondere die Verpflichtung zur Sprachaufzeichnung. Ob diese wirklich von einer Mehrheit der Verbraucher abgelehnt wird, wird sich weisen müssen. Vielleicht werden sich die Kunden reibungsloser daran gewöhnen als gedacht. In jedem Fall ist eine solche Aufzeichnungspflicht indessen mit immensen Kosten verbunden - schließlich müssen die Aufzeichnungen auch gespeichert werden, selbstverständlich sicher, aber auch so, dass sie bei Bedarf ohne großen Aufwand abgerufen werden können.

Das kann die Beratung nur verteuern und droht den Wettbewerb zwischen beratenden und beratungsfrei arbeitenden Instituten weiter zu verzerren. Da mag es mancher Filialbanker direkt als beruhigend empfinden, dass auch die Direktbanken zunehmend in die telefonische Beratung eingestiegen sind, um diesen Kostenblock also auch nicht herumkommen. Red.

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