Basiskonto

Banken in der Grauzone

Noch immer befinden sich Banken und Sparkassen, die für Menschen ohne gültige Ausweisdokumente ein Girokonto eröffnen, in einer rechtlichen Grauzone. Einerseits gibt es ein bereits aus dem August 2015 datierendes Schreiben der BaFin, dem zufolge für die Identitätsprüfung anstelle von Ausweispapieren auch solche Dokumente als ausreichend gelten, die Briefkopf und Siegel einer deutschen Ausländerbehörde tragen, ein Lichtbild und Angaben zu Name, Geburtsort und Datum, Staatsangehörigkeit und Anschrift des Betreffenden enthalten sowie vom ausstellenden Bearbeiter unterschrieben sind. Andererseits ist eine solche Praxis nicht durch eine Rechtsverordnung gesichert.

Damit ergibt sich ein Dilemma: Zwar gilt seit Juni dieses Jahres die Zahlungskontenrichtlinie, die die Kreditwirtschaft zur Eröffnung von Girokonten für jedermann verpflichtet. Andererseits hat es die Politik versäumt, Regelungen zu verabschieden, die der Branche Rechtssicherheit verschaffen, wenn dazu Abstriche bei der Identitätsprüfung gemacht werden müssen. Diese Rechtssicherheit soll die Identitätsprüfungsverordnung bringen, zu der das Bundesfinanzministerium freilich erst im Mai dieses Jahres einen Entwurf vorgelegt hatte.

Mit anderen Worten: Kreditinstitute, die heute Basiskonten auf Grundlage der Vorgaben des BaFin-Schreibens eröffnen, handeln gewissermaßen auf eigene Gefahr. Muss es da verwundern, dass längst nicht alle Institute sich mit den provisorischen Dokumenten zufrieden geben? Immer wieder wird darauf hingewiesen, dass dieser Umstand es Flüchtlingen erschwert, ein Girokonto zu eröffnen, was wiederum bei der Auszahlung von Sozialleistungen hinderlich ist. Die Finanzbranche ist für solche Vorwürfe jedoch der falsche Adressat. Die Verantwortlichen dafür sitzen in Berlin. Red.

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