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Regulierung - Neue EU-Richtlinie - am Bedarf vorbei

Wieder einmal droht Bankkunden in Europa eine neuerliche Informationsflut: Einmal im Jahr sollen Kreditinstitute künftig eine Übersicht darüber aufstellen, welche Gebühren sie ihren Kunden in Zusammenhang mit ihrem Girokonto in Rechnung gestellt haben. So sieht es der Entwurf der "Richtlinie über die Transparenz und die Vergleichbarkeit von Zahlungskontogebühren, den Wechsel von Zahlungskonten und den Zugang zu einem Basiskonto" vor, den die EU-Kommission am 8. Mai dieses Jahres veröffentlicht hat. Dies soll den Wettbewerb auf dem Gebiet der Finanzdienstleistungen von Privatkunden fördern und Unternehmen belohnen, die den Verbrauchern eine bessere Auswahl und bessere Preise bieten.

Für alle Filialbanken kann diese Pflicht zur Kommunikation einer gebündelten Gebührenübersicht nur nachteilig sein. Denn einmal im Jahr wird so den Kunden deutlich, wie viel ihr Girokonto sie eigentlich kostet - und ein Teil von ihnen wird dies zweifellos zum Anlass nehmen, sich nach einem günstigeren Anbieter umzusehen.

Hierzulande kann dies den ohnehin schon harten Wettbewerb um den privaten Kunden nur noch mehr verschärfen. Ob es dadurch in Märkten, die sich durch vergleichsweise hohe Konzentration und ein dementsprechend hohes Preisniveau auszeichnen, für den Verbraucher wirklich billiger wird, ist freilich keineswegs ausgemacht. Denn was nützt die Kostenübersicht, wenn man die Leistungen anderswo auch nicht günstiger bekommt?

Überdies verweist die Deutsche Kreditwirtschaft zu Recht darauf, dass sich Kontomodelle nicht nur im Preis, sondern auch in den Leistungen deutlich unterscheiden. Am deutlichsten wird dies sicher an so genannten Mehrwertkonten, die neben den Zahlungsverkehrsdienstleistungen auch noch eine Reihe von Extras beinhalten. Sie könnten, so die Befürchtungen der Deutschen Kreditwirtschaft, künftig auf der Strecke bleiben. Statt mehr Auswahl für den Kunden könnte die Breite der Angebote also letztlich sogar schmaler werden.

Die übrigen Aspekte der Richtlinie berühren den deutschen Markt vergleichsweise wenig. Die vorgeschlagenen Vorschriften zum Kontowechsel werden hierzulande ohnehin bereits nahezu flächendeckend erfüllt: Ein "Kontowechselservice" gehört längst zu den Basiserwartungen von Bankkunden. Und auch mit der Verpflichtung, ein "Basiskonto" anzubieten, würde sich gegenüber dem "Girokonto für Jedermann" vermutlich nicht allzu viel ändern. Auch weiterhin dürfte die Mehrzahl der Kunden vermutlich bei den Sparkassen aufschlagen.

Neu wäre vor allem die Verpflichtung, auch Konten solcher Kunden zu eröffnen, die keinerlei Bezug zum jeweiligen EU-Land beziehungsweise dem Geschäftsgebiet des Kreditinstituts haben. Über Sinn und Unsinn einer solchen Regelung lässt sich sicher trefflich streiten - nicht nur, weil damit das Regionalprinzip in den beiden Verbünden vermutlich hinfällig wäre. Wozu muss ein Verbraucher ein Girokonto in einem Land eröffnen, in dem er nicht wohnt, arbeitet, studiert oder eine (Ferien)Immobilie besitzt? Nur um im Urlaub vor Ort günstig Bargeld beziehen zu können? Eine Aufblähung des Kontobestandes um solche Konten, die fast nie genutzt werden, kann politisch doch sicher nicht gewollt sein. Red.

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