Blickpunkte

Bargeldversorgung - Etappensieg für die Sparkassen

Letztlich haben sich also doch die Sparkassen durchgesetzt: Ab dem 15. Januar 2011 wird das Interbankenentgelt an Geldautomaten abgeschafft und durch direkte Kundenentgelte ersetzt, die vor der Abhebung am Geldautomaten angezeigt werden, um dem Kunden die Entscheidung zu ermöglichen, ob er den entsprechenden Preis als angemessen empfindet oder nicht. Eine Obergrenze von zwei Euro, für die sich die privaten Banken eingesetzt hatten, sieht die am 25. August im Zentralen Kreditausschuss gefundene Einigung, wie sie dem Bundeskartellamt angezeigt wurde, nicht vor. Und das dürfte die Aussicht, dass der jetzige Kompromiss die Wettbewerbsbehörde ohne deren Widerspruch passiert, erhöhen. Schließlich hatten die Kartellhüter beim zuvor vorgelegten Entwurf mit einer Obergrenze von fünf Euro nicht nur deren Höhe kritisiert, sondern sich grundsätzlich skeptisch zu Preisobergrenzen geäußert, die sich als de-facto-Fixpreis auswirken könnten.

Zunächst dürfen sich also die beiden Verbünde als Etappensieger fühlen, und zwar nicht nur, weil sie sich mit ihrem Modell durchgesetzt haben. Vorausgesetzt, dass Institute mit Standortmonopol in infrastrukturschwachen Gebieten der Versuchung widerstehen, dieses zu überhöhten Entgelten zu missbrauchen, könnte nun endlich die medienwirksame Diskussion um "Abzocke" am Geldautomaten ein Ende finden, die vor allem die Sparkassen immer wieder negativ in die Schlagzeilen brachte. Gleichzeitig hofft die Sparkassenorganisation, durch direkte Kundenentgelte den Kunden anderer Institute den Wert eines Sparkassen-Girokontos verdeutlichen zu können, das zwar vielleicht nicht kostenlos angeboten wird, aber dafür die bei Weitem beste Infrastruktur bietet.

Welche Preise sich letztlich am Markt durchsetzen werden und wie sich infolgedessen die Rentabilität des Automatennetzes entwickeln wird, muss abgewartet werden. Dennoch ist die Alternative der bislang vor allem von Direktbanken angebotenen gebührenfreien Bargeldversorgung per Visa-Karten im Raum. Und solange dieses Thema, um das der Rechtsstreit bis zum BGH getragen werden soll, nicht abschließend geklärt ist, könnte es sogar noch an Auftrieb gewinnen, eben um den Werbeaspekt, auf den die Sparkassen hoffen, nicht eintreten zu lassen und das gebührenfreie Girokonto nicht mit "Nebenkosten" am Geldautomaten zu belasten. Dieser Ausweg hat vielleicht zum Einlenken der privaten Banken geführt, auf eine Obergrenze zu verzichten und die Preisentwicklung dem Markt zu überlassen.

Dass sich die Entgelte nicht doch bei den von den privaten Banken gewünschten maximal zwei Euro einpendeln, ist noch keineswegs ausgemacht. Wenn es so käme, müssten die Verbünde einen Offenbarungseid leisten: Sind solche Beträge wirklich nicht kostendeckend, wie es in der Diskussion immer wieder betont wurde, müsste ein Rückbau der Automatennetze die logische Folge sein. Ein Beibehalten der bisherigen Infrastruktur trotz zuvor als zu niedrig kritisierter Preise würde hingegen zeigen, dass man in der Auseinandersetzung nur gepokert hat, was zweifellos legitim, wenn auch nicht eben imagefördernd ist. Oder die eigenen Kunden könnten das Gefühl bekommen, durch ihre Kontoführungsgebühren die Fremdabheber gewissermaßen zu subventionieren. Man wird sehen. Red.

Noch keine Bewertungen vorhanden


X