Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs wird sich am 17. April in zwei Verfahren näher mit den Voraussetzungen der sogenannten Sozialklausel in §§ 574 ff. BGB befassen (Aktenzeichen VIII ZR 180/18 und VIII ZR 167/17 (Widerspruch gegen Eigenbedarfskündigung; sogenannte Sozialklausel ).
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