RECHTSFRAGEN

Dreijahreslösung gilt nicht für Kontoentgelte

Seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. April 2021 ist klar: Ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden dürfen Kontoführungsentgelte nicht einfach über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen geändert werden. Die sogenannte "Zustimmungsfiktion", also die Annahme, dass der Kunde der Änderung zugestimmt hat, wenn er die in Rede stehenden Entgelte anstandslos zahlt, ist unzulässig und damit hinfällig.

Die Thematik beschä …

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