BGH bestätigt Rechtmäßigkeit der Berliner Mietenbegrenzungsverordnung

Der für das Mietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des BGH hatte als Revisionsinstanz über die Klage des Mieters einer Wohnung in Berlin gegen seinen Vermieter zu entscheiden, ob die "Verordnung des Landes Berlin vom 19. Mai 2020 zur zulässigen Miethöhe bei Mietbeginn" (2. MBVO) auf der Ermächtigungsgrundlage des § 556d Abs. 2 BGB (in der seit dem 1. April 2020 geltenden Fassung) rechtswirksam geworden ist. Der Mieter hatte seine Wohnung im September 2015 bezogen; sie unterlag damals der bis …

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