BGH stärkt Rechte von Mietern

Bundesgerichtshof

Eine Kündigungsschutzklausel eines kommunalen Wohnungsträgers bei Immobilienveräußerung begründet eigene (Schutz-)Rechte des Mieters. Das hat der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden (Aktenzeichen VIII ZR 109/18). Im konkreten Fall hatte ein Käufer von der Stadt Bochum ein Hausgrundstück erworben. Im Kaufvertrag waren ein lebenslanges Wohnrecht des Mieters sowie der ausdrückliche Ausschluss einer Kündigung wegen Eigenbedarf oder …

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