Immer weniger Grund zur Beschwerde sehen die Kundinnen und Kunden der Genossenschaftsbanken in Deutschland. Bereits das vierte Jahr in Folge nahm 2019 die Anzahl der Beschwerdeanträge ab. Dies geht aus dem Tätigkeitsbericht 2019 der Kundenbeschwerdestelle des BVR hervor.
Mit 1 165 Anträgen auf Streitbeilegung bei insgesamt rund 30 Millionen Kunden war 2019 laut eigenen Angaben eines der beschwerdeärmsten Jahre seit Gründung der Kundenbeschwerdestelle im Jahr 2002. Die Verfahrensdauer konnte zudem durch die Digitalisierung der Aktenführung und vieler Kommunikationswege um durchschnittlich 40 Tage verkürzt werden.
"Zufriedene Kunden sind unser täglicher Ansporn. Insofern freut es uns sehr, wenn die Anzahl der Beschwerden so gering ist und sogar noch weiter zurückgeht", kommentiert Gerhard Hofmann, Vorstandsmitglied des BVR die Zahlen. "Zugleich lassen sich über die Kundenbeschwerdestelle beim BVR im Fall der Fälle Streitigkeiten nicht zuletzt dank des Einsatzes von digitalen Lösungen schnell, unbürokratisch und für den Verbraucher kostenlos lösen. Auch das ist für uns gelebte Kundennähe", so Hofmann weiter.
Der Tätigkeitsbericht 2019 bietet einen Überblick über die Arbeit der Kundenbeschwerdestelle beim BVR. Neben Statistiken umfasst dies auch typische Fallkonstruktionen, Empfehlungen zur Vermeidung künftiger Streitigkeiten sowie Einblicke in anonymisierte Schlichtungsvorschläge.
96 Prozent der Mitgliedsinstitute beteiligen sich an dem vom BVR angebotenen außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren. Das außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren stellt eine alternative unkomplizierte Form der Streitbeilegung dar. Der Schlichtungsvorschlag ist dabei nicht bindend. Die Möglichkeit eines Gerichtsverfahrens bleibt somit weiterhin bestehen.
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