Blickpunkte

Verbraucherschutz - "Beipackzettel" für Anlageprodukte

Ende Juli 2009 hatte Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner den Entwurf eines Produktinformationsblattes für Anlageprodukte vorgestellt und die Finanzwirtschaft gebeten, dies für ihre Produkte künftig zu verwenden.

Die ING-Diba AG, Frankfurt am Main, hat diese Initiative begrüßt. Schließlich ist es für Direktbanken besonders wichtig, ihre Kunden bei der Entscheidung zu unterstützen. Seit Mitte September ist die Initiative des Verbraucherschutzministeriums bei der Bank umgesetzt. In übersichtlicher Form werden hier Produkteigenschaften, Risiken, Rendite, Kosten, Verfügbarkeit und steuerliche Aspekte knapp und verständlich zusammengefasst.

Bislang gibt es das Beiblatt nur für 22 "Kernprodukte" der Bank aus dem Spar- und Wertpapierbereich. Mittelfristig soll es jedoch für nahezu alle angebotenen Produkte erstellt werden.

Ob die - zweifellos griffige - Bezeichnung "Beipackzettel" in der Pressemitteilung glücklich gewählt ist, sei einmal dahingestellt. Schließlich zeichnen sich die Beipackzettel der Pharmaindustrie allzu häufig nicht eben durch die Klarheit und Verständlichkeit aus, um die sich die Finanzwirtschaft bemühen will. Im Webauftritt der Bank laufen die Informa tionen denn auch unter der offiziellen Bezeichnung (ing-diba.de/produktinformationsblatt).

Den Hinweis "Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker" hat die ING-Diba übrigens in abgewandelter Form übernommen: In Steuerfragen wird da und dort die Abklärung beim Steuerberater empfohlen. Red.

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