Blickpunkte

Sparkassen-Namensstreit Inhaltsfragen

So ganz lässt sich der Streit mit der EU um die Rechte am Namen "Sparkasse" nicht nachvollziehen. Mit dem Grundsatz "Nur wo Sparkasse drin ist, darf auch Sparkasse draufstehen", hat der DSGV sicher grundsätzlich Recht. Auch der Dresdner Stollen muss schließlich ganz bestimmte Zutaten enthalten, um seinen Namen führen zu dürfen. Insofern erscheint der Schutz des Namens Sparkasse, der ihn öffentlichrechtlichen Instituten vorbehält, durchaus gerechtfertigt.

Andererseits setzt der gesamte Streit voraus, dass die Verbraucher dumm sind. Auch wenn die Gemeinwohlorientierung einer privatisierten Sparkasse nicht reguliert wird und damit mit der Zeit verwässert, darf man wohl davon ausgehen, dass die Kunden rasch zu unterscheiden lernen, welche Sparkassen "echt" sind und welche nicht. In Zeiten sinkender Kundenloyalität werden kleine Mittelständler etwa, die plötzlich nicht mehr die gleiche Wertschätzung erfahren wie bisher, oder Retail-Kunden, die plötzlich für die Bargeldversorgung an den Automaten anderer Sparkassen Gebühren entrichten sollen, einer "Sparkasse" schnell den Rücken kehren, die nicht die gewohnten Erwartungen erfüllt.

Bei allem Gezerre um den Namen bleibt somit die Frage, ob die Weiterführung einer Bezeichnung, an die Kunden wie Öffentlichkeit so genau definierte Erwartungen knüpfen, für einen Investor aus dem privaten Bereich überhaupt von Interesse ist.

Doch selbst wenn das so sein sollte: Dem Image der Sparkassenorganisation insgesamt muss das keinen Abbruch tun. Wenn die gewohnte Geschäftsausrichtung und Gemeinwohlorientierung von "Sparkassen" nicht mehr selbstverständlich ist, könnte das die Wertschätzung für die öf-fentlich-rechtlichen Institute sogar noch steigern. sb

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