Blickpunkte

Kirchensteuer - Überprüfung der Steuerpflicht ist konsequent

Dass der Kreditwirtschaft immer neue bürokratische Lasten aufgebürdet werden, ist nichts Neues. Die Pläne der Bundesregierung, die Banken dazu zu verpflichten, die Kirchensteuerpflicht jedes Kunden zu überprüfen und die Steuer bei Finanzerträgen direkt abzuführen, müssen insofern nicht überraschen.

Unbestritten: Wenn die Kirchensteuerpflicht für jeden Kunden beim Bundeszentralamt für Steuern abgefragt werden müsste, käme damit auf die Banken zusätzlicher Aufwand zu. Dass sich die Branche darüber nicht freut, ist naheliegend. Eine entsprechende gesetzliche Regelung, die bereits Ende Oktober vom Bundestag beschlossen werden und schon im neuen Jahr in Kraft treten soll, ist aber zumindest zum Teil von den Banken selbst verursacht. Einige Kreditinstitute haben ihre Kunden darauf hingewiesen, dass auch auf Kapitalerträge Kirchensteuer zu zahlen ist und ihnen angeboten, diese direkt abzuführen. Doch längst nicht alle Anbieter sind in diesem Sinne auf die Kunden zugegangen - und so ist es nur zu wahrscheinlich, dass sich viele Kunden der Steuerpflicht gar nicht bewusst sind und die entsprechende Abführung im Rahmen der Einkommensteuererklärung unterbleibt, weil die Verbraucher sich in der Sicherheit wiegen, ihre Steuer mit dem, was die Banken abgeführt haben, bereits beglichen zu haben.

Dieser Irrtum der Kunden ist gewiss nicht die Schuld der Kreditwirtschaft. Aber es ist zweifellos ein Konstruktionsfehler, Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag automatisch an die Finanzbehörden abzuführen, die Kirchensteuer aber nicht. Insofern ist die geplante gesetzliche Nachbesserung nur konsequent. Wenn der Genossen schaftsverband Bayern bemängelt, dass die geplante Neuregelung ein Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung der Bürger sei, ist dies zweifellos richtig. Sicher mag es Kunden geben, denen es nicht behagt, ihre Bank über ihre Kirchenzugehörigkeit zu informieren.

Viele aber haben es vermutlich nur deshalb nicht getan, weil sie von den Instituten gar nicht erst darauf angesprochen wurden und somit schlicht nicht daran dachten. Hätte die Branche flächendeckend in Kontoeröffnungsunterlagen nach Kirchenzugehörigkeit gefragt beziehungsweise alle bestehenden Kunden entsprechend angeschrieben, wäre die Lücke zwischen tatsächlich Kirchensteuerpflichtigen und denen, die die Kirchensteuer auf ihre Kapitalerträge tatsächlich zahlen, vermutlich deutlich geringer. Dann hätte der Gesetzgeber vielleicht gar keinen Handlungsbedarf gesehen. sb

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