Blickpunkte

Regulierung IT-Projekt Kirchensteuer

Immer wieder klagt die Kreditwirtschaft im Zuge von staatlichen oder europäischen Regulierungsmaßnahmen, dass die besondere Vertrauensstellung, die Finanzdienstleister bei ihren Kunden genießen, durch solche Eingriffe arg strapaziert werden. So sah es bei der EU-Verbraucherkreditrichtlinie zeitweise so aus, als müssten die Banken künftig etwa darüber entscheiden, welches neue Fahrzeug sich Kunden leisten können. Und auch im Zuge von MiFID werden die Offenlegungspflichten der Kunden kritisiert.

Eine neue Einmischung der Banken in Privatangelegenheiten ihrer Kunden könnte die Einführung der Abgeltungssteuer auf Kapitalanlagen mit sich bringen. Wenn die Kreditinstitute ab Januar 2009 pauschal 25 Prozent der Kapitaleinkünfte an den Staat abführen, müssen sie auch die Kirchensteuer darauf berechnen (sofern sich der Steuerpflichtige nicht für eine Deklaration im Rahmen der Einkommenssteuer entscheidet). Das aber bedeutet: Schon bei der Kontoeröffnung werden Banken ihre Kunden künftig nach der Religionszugehörigkeit fragen müssen.

Daraus ergibt sich zum einen ein vermutlich nicht unerheblicher Erklärungsbedarf gegenüber dem Kunden. Darüber hinaus ist das Thema aber auch eine Herausforderung an die IT. Denn als Ländersache ist die Kirchensteuer je nach Wohnsitz des Kunden unterschiedlich. Nicht zuletzt deshalb könnte die Einführung der Abgeltungssteuer für die Banken teuer werden. Die PPI AG Informationstechnologie, Hamburg, rechnet mit Aufwendungen von über einer Million Euro pro Bank bei großen Häusern sogar über zehn Millionen Euro. Red.

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