Wertpapiergeschäft

Freie Finanzvermittler - BCA: Vermögensverwaltung unter einem Haftungsdach

Von Rudolf Reil - Die Landschaft der freien Finanzdienstleistung ist sehr differenziert aufgestellt. Einige Vermittler haben eine Betriebserlaubnis nach § 32 KWG und können eine individuelle Vermögensverwaltung anbieten. In überwiegender Mehrheit jedoch nutzen die freien Finanzdienstleister die nur in Deutschland existierende Ausnahmegenehmigung und sind bei Anlagevermittlung und Anlageberatung im Wertpapierbereich ausschließlich auf dem Gebiet der Investmentfonds tätig. Dies erfordert "nur" den Besitz einer Lizenz nach § 34c GeWO.

Aufsichtsrechtlich unbedenkliche Mandatsvermittlung

Als Wertpapierhandelsbank mit einer weitreichenden Lizenz von der Anlageberatung über die Finanzportfolioverwaltung bis hin zum Eigenhandel und dem Platzierungsgeschäft verfolgt die BCA Bank AG selbstverständlich hautnah die Bemühungen des Verbraucherschutzministeriums, den Anlegerschutz zu verschärfen.

So ist sicherlich die Frage zu stellen: "Fällt der Ausnahmetatbestand oder bleibt er bestehen?" Die Konsequenzen aus "er fällt" wären einen ausführlichen weiteren Beitrag wert.

Doch zum Status quo und zur Vermögensverwaltung bei der BCA Bank AG und unter ihrem Haftungsdach: Wer sind deren Kunden? Zum einen als Haftungsdachträger die Haftungsdach-Mitglieder, die dadurch einen erweiterten Spielraum für die Anlagevermittlung und Anlageberatung haben.

Zum anderen aber auch 34C-GeWO-Vermittler, die Mitglieder des BCA Broker Pool sind und der Bank Vermögensverwaltungsmandate vermitteln. Sofern diese Vermögensverwaltung sich im Rahmen einer "Fondsvermögensverwaltung" bewegt, ist eine solche Mandatsvermittlung aufsichtsrechtlich unproblematisch.

Vier verschiedene Anlagestrategien

Deshalb bietet die BCA Bank AG seit 2006 recht erfolgreich eine Vermögensverwaltung auf Investmentfondsbasis an. Das heißt: Der Finanzdienstleister vermittelt den Kontakt zu seinem Kunden, in der Regel einem Privatkunden. Die BCA Bank AG schließt mit diesem Privatkunden einen Verwaltervertrag und rapportiert halbjährlich über die Performance.

Das Depot und das dazugehörige Konto werden allerdings bei einer der Korrespondenzbanken der BCA Bank AG geführt, da das Institut über keine Vollbanklizenz verfügt. Der Vermögensverwaltungskunde hat Online-Zugang zu seinem Depot und ist so stets über seinen Vermögensstatus informiert.

Da die Risikotoleranz der Privatkunden sehr unterschiedlich ausgeprägt ist, wer den vier Anlagestrategien angeboten.

1. Ertragsstrategie: Hier findet eine ausgeprägte Ausrichtung nach Sicherheit statt. Die Anlagen erfolgen in Renten- und Geldmarktfonds.

2. Wachstumsstrategie: Hier können bis maximal 40 Prozent Aktienfonds beigemischt werden. Der überwiegende Anteil wird in Rentenfonds angelegt.

3. Dynamikstrategie für den informierten, risikobewussten Kunden. Der Anteil der Aktienfonds kann bis zu 75 Prozent betragen.

4. Chancenstrategie für den erfolgsorientierten Anleger. Die Aktienfondsquote kann zwischen 0 und 100 Prozent schwanken.

Individuelle Vermögensverwaltung in Planung

Zurzeit arbeitet die BCA Bank AG an einem Konzept, auch eine individuelle Vermögensverwaltung anzubieten. Für einen freien Finanzdienstleister öffnet die Mitgliedschaft in einem Haftungsdach nicht automatisch die Tür zu der Dienstleistung "Individuelle Vermögensverwaltung".

Dazu ist nach wie vor eine separate Zulassung nach § 32 KWG notwendig. Deshalb wird die BCA Bank AG wie bei der Investmentfonds-Vermögensverwaltung die Mandatsbetreuung beziehungsweise die Verantwortung für die Perfor mance übernehmen. Das entsprechende Know-how dafür ist im Hause vorhanden.

Rudolf Reil ist Mitglied des Vorstands der BCA Bank AG, Bad Homburg vor der Höhe

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