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Firmenpolicen: Cross-Selling-Hilfe von der Politik

Zu behaupten, die Allfinanz hänge am Tropf der Politik, wäre sicher zu hoch gegriffen. Wichtige Unterstützung für den Vertrieb hat es seit einiger Zeit aber durchaus gegeben. Im Privatkundengeschäft hangelt man sich von Schlussverkauf zu Schlussverkauf: bei der Kapitallebensversicherung vor der Reduzierung des bisherigen Steuerprivilegs; im Riester-Geschäft vor der Einführung der für Männer als weniger attraktiv geltenden Unisex-Tarife; im Fondsgeschäft aktuell vor Inkrafttreten der Abgeltungssteuer mit dem Hinweis auf die Steuerfreiheit von Erträgen aus bis Ende 2008 erworbenen Fonds anteilen. Und das bAV-Geschäft, bei dem die Sozialabgabenfreiheit der Beiträge zunächst das wichtigste Vertriebsargument war, profitiert nach einem Durchhänger in den letzten Monaten erneut von der Entscheidung der Bundesregierung, die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung auch weiterhin sozialversicherungsbeitragsfrei zu stellen.

Neue Haftungstatbestände

Ganz so deutlich ist die Vertriebshilfe der Politik beim Verkauf von Versicherungsverträgen an Unternehmenskunden nicht. Doch auch hier hat der Gesetzgeber dem Geschäft neue Impulse gegeben. Anders als im Privatkundengeschäft geht es hier freilich weniger um Anreize für den Abschluss bestehender Produkte oder um Vorzieheffekte, sondern um neu geschaffene Haftungstatbestände, für die die Assekuranz die entsprechenden Produkte auf den Markt bringt. Mit anderen Worten: Die neuen Gesetze fördern das Cross-Selling. So hat die Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes dem Rechtsschutz- beziehungsweise Haftpflicht-Versicherungsschutz der Unternehmen eine völlig neue Facette hinzugefügt, mit dem die bislang schwer einschätzbaren Risiken abgesichert werden können.

Umweltschadensgesetz: Fast alle Unternehmen betroffen

Ebenfalls mit neuen Policen reagiert hat die Versicherungsbranche auf das Inkrafttreten des neuen Umweltschadensgesetzes am 14. November 2007. Mit diesem Gesetz wird die Haftung Gewerbetreibender für jede Art von Umweltschäden verschärft. Rückwirkend vom 30. April 2007 können Behörden Unternehmen, Vereine oder Freiberufler auffordern, Schäden an geschützten Tieren, Pflanzen und Lebensräumen zu sanieren, die durch jede Art von Verschulden hervorgerufen wurden. Für Unternehmen, die umweltgefährdende Tätigkeiten ausüben, gefährliche Stoffe verwenden oder lagern, gibt es sogar eine verschuldensunabhängige Haftung.

Angesichts der Zahl von fast 5 000 besonders geschützten Gebieten, die rund 13 Prozent der deutschen Landfläche ausmachen, liegen nach Angaben der Allianz fast alle Unternehmen in der Nähe eines Schutzgebiets. Mehr als drei Viertel aller Gewerbestandorte sind weniger als 2,5 km vom nächsten "Natura 2000-Gebiet" entfernt. In elf Prozent der Fälle sind es sogar weniger als 100 Meter. Rauch- und Rußwolken oder kontaminiertes Löschwasser bei Bränden können hier schon beträchtlichen Schaden anrichten.

Noch gravierender aber ist das Risiko, Tiere der rund 800 nach Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie geschützten Tier- und Pflanzenarten sowie der etwa 180 nach Vogelschutzrichtlinie geschützten Vogelarten zu schädigen, die außerhalb der Schutzgebiete leben. Das muss nicht nur durch den Einsatz landwirtschaftlicher Maschinen, von Pestiziden oder dergleichen erfolgen. Auch die Ansiedlung neuer Gewerbestandorte kann teuer werden. So berichtet die R+V von einem Fall in Mainz, wo die Umsiedlung von 17 Feldhamstern für den Bau eines Gewerbeparks stolze zwei Millionen Euro kostete.

Standardpolice im Firmengeschäft?

Weil solche Umsiedlungen, die Renaturierung beeinträchtigter Gebiete oder das Bereitstellen einer Ersatzfläche einschließlich der Erstellung der dafür erforderlichen Gutachten die Existenz der meisten Unternehmen gefährden würde, sieht die Assekuranz hier für die Vertriebe beträchtliches Potenzial. Ähnlich wie die AGG-Schutzpolicen gehöre auch die Umweltschadenspolice zum Standardprogramm dessen, was Firmenkundenbetreuer ihren Kunden anbieten sollten.

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag macht allerdings für das Absatzpotenzial eine Einschränkung: Für Unternehmen, die ein Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung oder nach ISO 14001 eingerichtet haben und alle relevanten Risiken nach diesem effektiv kontrollieren, sieht der DIHK wenig Handlungsbedarf.

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