Mit einer umfassenden Reform stellen die privaten Banken die Einlagensicherung grundlegend neu auf und ziehen damit die Konsequenzen aus dem Fall der Greensill Bank. Ziel ist es, das Sicherungssystem dauerhaft leistungsfähig auszurichten, um den Schutz von Sparern sowie von Unternehmen zu gewährleisten. Dazu werden ab 2023 Sicherungsgrenzen eingeführt, die sich am Bedarf der jeweiligen Einleger orientieren. Auch der Kreis der geschützten Einleger wird eingeschränkt. Voll wirksam wird die Reform erst nach einer Übergangsphase von acht Jahren, damit Einleger und Verbandsmitglieder ausreichend Zeit erhalten, um sich auf die Änderungen einzustellen. Im Einzelnen umfasst die Reform folgende Punkte:
- Private Sparer („natürliche Personen“) und Unternehmen bleiben umfassend geschützt. Dasselbe gilt für Stiftungen, karitative Einrichtungen sowie Institutionen, die gesetzlich verpflichtet sind, ihre Einlagen zu schützen – etwa Sozialversicherungen. Dagegen werden professionelle Einleger wie Versicherungen, Investmentgesellschaften und öffentlich-rechtliche Körperschaften und Anstalten ab 2023 von der Sicherung ausgenommen. Einlagen von Bund, Ländern, Kommunen, ebenso wie die von Banken, Finanzinstitutionen und Wertpapierfirmen wurden schon bisher nicht von der Einlagensicherung abgedeckt.
- Ab 2023 beträgt der Schutzumfang für private Sparer fünf Millionen Euro und für Unternehmen 50 Millionen Euro. Diese Grenzen werden im Jahr 2025 auf drei Millionen Euro für private Kunden und 30 Millionen Euro für Unternehmen angepasst. Nach voller Umsetzung der Reform im Jahr 2030 beläuft sich der Schutzumfang für Sparer auf 1 Million Euro, für Unternehmen auf 10 Millionen Euro.
- Einlagen von Unternehmen mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten fallen ab 2023 nicht mehr unter die Einlagensicherung.
- Die Einlagensicherung wird konsequent auf Deutschland fokussiert. Denn hier gibt es eine Tradition des hohen Schutzniveaus für Sparer, sei es über eine Institutssicherung oder eben unsere Einlagensicherung. Einlagen, die außerhalb Deutschlands über ausländische Niederlassungen von Mitgliedsinstituten eingeworben werden, werden künftig nicht mehr geschützt.
„Wir fokussieren die Einlagensicherung auf ihre Kernaufgabe: Wir schützen diejenigen, die diesen Schutz wirklich benötigen. Mit der tiefgreifenden Reform ziehen wir die Konsequenz aus den Erfahrungen der Schadensfälle in der jüngeren Vergangenheit. Der Fall Greensill markiert hier eine Zäsur “, sagt Christian Sewing, Präsident des Bankverbandes.