Kredite im Retail

Dispositionskredit - Regulierung macht's nicht billiger

Wollte der Gesetzgeber den Brotpreis hierzulande regulieren, wäre der Aufschrei des Bäckerhandwerks wie auch des Handels enorm. Bei anderen Gütern des täglichen Bedarfs ist dies nicht anders. Hier werden mitunter Preisabsprachen geahndet, ansonsten aber gilt der Wettbewerb. Einzig bei Finanzprodukten werden immer wieder Eingriffe in die Preisfestsetzung vorgenommen (beispielsweise Interchange im Kartengeschäft) oder doch in die Debatte gebracht, wie beispielsweise bei den Entgelten für die Fremdnutzung von Geldautomaten vor der Einführung des direkten Kundenentgelts und nun auch beim Dispokredit.

Offenbar muss der arme Kunden vor den bösen Banken stärker in Schutz genommen werden als vor gierigen Händlern. Und wenn wenig mobile Kunden bei dem einzigen fahrenden Händler, der in ihrem Dorf noch Lebensmittel vertreibt, entsprechend saftige Preise zahlen, wird diesem offenbar eine andere Marktmacht unterstellt als dem einzigen Kreditinstitut am Platz, das von Nichtkunden ordentliche Entgelte für die Nutzung ihrer Geldautomaten verlangt. Vielleicht mag es merkwürdig anmuten, dass der Handel das grundsätzliche Misstrauen in sein Geschäft im Lauf der Jahrhunderte überwinden konnte, die Finanzdienstleister hingegen nicht. Doch damit wird die Branche wohl dauerhaft leben müssen.

Immerhin ist dem Gesetzgeber bewusst, dass ein Eingriff in die Preisgestaltung durchaus kontraproduktiv sein kann. Das wurde in der Diskussion um die GAA-Gebühren deutlich, als zu bedenken gegeben wurde, dass eine einheitliche Preis obergrenze mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Einpendelung des allgemeinen Preisniveaus auf dieser Obergrenze zur Folge haben würde. Beim Dispositionskredit ist dies nicht anders. Natürlich könnte der Gesetzgeber einen maximalen Zinssatz festlegen, der er für die Anbieter als auskömmlich ansieht. Dann käme es darauf an, ob dieser von den Banken und Sparkassen auch so empfunden wird. Ist dies nicht der Fall, könnte entweder eine Abschaffung des im internationalen Vergleich ohnehin ziemlich einmaligen Überziehungsrahmens die Folge sein. Oder die Preise für das Gesamtpaket Zahlungsverkehr müssten steigen. Dann würde nach dem politischen Prinzip der Umverteilung die vergleichsweise kleine Gruppe der Kontoüberzieher durch die Gesamtheit der Girokontonutzer mitfinanziert. Der Aufschrei der Verbraucherschützer wäre im einen wie im anderen Fall gleich.

Würde die Obergrenze so gesetzt, dass die Anbieter nur an diesem Limit profitabel arbeiten könnten, käme dies einem Einheitspreis gleich - Wettbewerb ade. Ein großzügig angesetztes Maximum nahe der Wuchergrenze hingegen hätte vermutlich kaum eine Steuerungsfunktion. Dieses Dilemma weist die vom Bundesverbraucherschutzministerium in Auftrag gegebene ZEW-Studie zu den Zinssätzen für Dispositionskredite auf und verweist auf den Markt. Schließlich gibt es auch in diesem Bereich günstige Anbieter.

Will der Gesetzgeber regulierend eingreifen, wird er sich zuvor genau überlegen müssen, welches Ziel mit dem staatlichen Eingriff erreicht werden soll. Für den Bankkunden insgesamt billiger werden Bankdienstleistungen wohl in keinem Fall. Dafür ist der Preisdruck im Retailgeschäft schon jetzt zu hoch. Red.

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