Überhängende Äste

Wenn Grenzkonflikte zwischen Nachbarn in Unkenntnis der Rechtslage und ohne etwas gutem Willen vor Gericht landen, kann es teuer werden. So wie in dem Fall, über den das Oberlandesgericht Koblenz unter dem Aktenzeichen 3 U 631/13 zu befinden hatte. Der Eigentümer eines Baumgrundstücks, der nicht freiwillig bereit war, ins Nachbargrundstück hinüberragende Äste abzusägen, musste neben den Gerichtskosten für zwei Instanzen die Rechnung eines Baumdienstes zahlen. Der Nachbar hatte ihn zuvor mehrmals mündlich und schriftlich aufgefordert, die weit in sein Grundstück hineinragenden Äste abzusägen. Auch ein Schlichtungsversuch beim Schiedsmann der Gemeinde blieb erfolglos. Daraufhin beauftragte der Nachbar einen Baumdienst, die überstehenden Äste abzusägen. Die Rechnung von 6 700 Euro wollte er vom Eigentümer des Baumgrundstücks ersetzt haben. Da dieser nicht freiwillig zahlte, klagte der Nachbar und bekam vor dem Landgericht Koblenz recht. Das Oberlandesgericht bestätigte nach eingelegter Berufung die Entscheidung. Laut Gericht war der Nachbar durch die herüberragenden Äste erheblich beeinträchtigt. So könnten Menschen, die sich auf dem Nachbargrundstück aufhalten, vor allem bei Sturm und Schneelasten durch herabfallende Äste gefährdet werden. Nicht gelten ließ das Gericht den Einwand, dass eine andere Firma die Baumpflege wesentlich billiger ausgeführt hätte.

(Wüstenrot)

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