Kosten für Hausanschluss sind abzugsfähig

Kosten für den Anschluss der eigengenutzten Immobilie an das städtische Versorgungsnetz sind als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich zu berücksichtigen. Die anteiligen Handwerkerkosten für diesen Hausanschluss können im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung geltend gemacht werden. Wer Renovierungsarbeiten oder ähnliche Tätigkeiten in der selbst genutzten Immobilie von einem Handwerker ausführen lässt, kann die Lohnkosten dafür steuerlich absetzen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun …

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