Teilverkauf kann steuerpflichtig sein

Foto: Pixabay (wal_172619)

Nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 EinkStG wird bei Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten (zum Beispiel Wohnungseigentum, Erbbaurecht) Einkommensteuer für den über den eigenen Anschaffungskosten liegenden Mehrerlös erhoben, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung weniger als 10 Jahre vergangen sind. Nach Ablauf dieser Frist fällt die Besteuerung weg. Als Ausnahmeregel gilt: Wirtschaftsgüter dieser Art sind von der …

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