Eigenbedarf des Vermieters

Ein nachvollziehbares Erlangungsinteresse für eine Eigenbedarfskündigung kann auch dann bestehen, wenn der Vermieter zunächst aus der von ihm bewohnten Wohnung aus persönlichen Gründen auszieht und sie vermietet, dreieinhalb Jahre später aber den Entschluss fasst, wieder dorthin zurückkehren zu wollen. Ein Vermieter handelt nicht rechtsmissbräuchlich, wenn er einen unbefristeten Mietvertrag abschließt und hierbei die spätere Eigenbedarfssituation lediglich fahrlässig nicht vorhergesehen hat. Für eine Eigenbedarfskündigung ist es ausreichend, wenn der Vermieter "vernünftige, nachvollziehbare" Gründe für seinen Wunsch hat, die vermietete Wohnung selbst zu nutzen. "Benötigen" setzt keine Notsituation voraus. Selbst die fahrlässige Unkenntnis eines Eigenbedarfs (LS 2) ist unschädlich. LG München I, Urteil vom 07. Januar 2015 - 14 S 2367/14.

(Immobilienverband Deutschland IVD Verband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen Region Süd e.V.)

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