Bauträger muss Unterlagen der WEG aushändigen

Auch ohne ausdrückliche vertragliche Regelung muss ein Bauträger die Schließkarte und den Schließplan einer Wohnanlage an die Eigentümergemeinschaft herausgeben. Dabei handelt es sich laut eines Urteils des Oberlandesgerichts Stuttgart (Aktenzeichen 3 U 98/16) um eine sogenannte Nebenpflicht des Bauvertrages. Schließplan und -karte können im Alltag einer Wohnanlage extrem wichtig werden. Dann nämlich, wenn ein Schlüssel verlorengeht oder aus anderen Gründen nachgemacht werden soll. Ohne diese Unterlagen ist das aber nicht möglich. Eine Eigentümergemeinschaft und der zuständige Bauträger konnten sich partout nicht darauf einigen, dass Plan und Karte zu übergeben seien.

Deswegen prozessierte die WEG gegen diese Firma und versuchte so, mithilfe des Gerichts eine Aushändigung zu erzwingen. Der Bauträger bot angesichts des Streits lediglich an, die Unterlagen zu vernichten. In zweiter Instanz entschied das OLG Stuttgart, dass Schließplan und -karte zu überreichen seien - und zwar an die Eigentümergemeinschaft. Das sei die zuständige Instanz. Die Begründung: "Es liegt im Interesse aller Eigentümer, dass Nachschlüssel nicht durch jeden Wohnungseigentümer angefertigt werden können, sondern allenfalls durch den Verwalter." Eine Vernichtung komme schon gar nicht infrage, denn das stelle einen Verstoß gegen das Schikaneverbot des Bürgerlichen Gesetzbuches dar.

(LBS Infodienst)

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