OLG Stuttgart kippt Kündigungsklausel der LBS

Quelle: Oberlandesgericht Stuttgart

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat mit Urteil (Aktenzeichen 2 U 188/17) entschieden, dass eine Kündigungsklausel in den Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB) der Landesbausparkasse Südwest (LBS), die an den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses anknüpft, unzulässig ist. Konkret ging es um folgende Klausel, gegen die die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg geklagt hatte: "Die Bausparkasse ist berechtigt, einen Bausparvertrag vor Auszahlung des Bauspardarlehens zu k …

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