Schönheitsreparaturen: DMB begrüßt BGH-Urteil

Bundesgerichtshof

Der Bundesgerichtshof hat in einem viel beachteten Urteil (Aktenzeichen VIII ZR 277/16) entschieden, dass Mieter einer unrenoviert übernommenen Wohnung auch dann nicht verpflichtet sind, Schönheitsreparaturen durchzuführen, wenn sie sich gegenüber dem Vormieter dazu verpflichtet hatten. "Der Bundesgerichtshof hat damit klargestellt, dass ein Vermieter, der nach dem Mietvertrag keinen Anspruch auf die Durchführung von Schönheitsreparaturen hat, diese auch …

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