Blickpunkte

Private Equity \ Konspirative Öffentlichkeitsarbeit

Schon Goethe hat es ganz genau gewusst: "Der Zeitungsschreiber selbst
ist wirklich zu beklagen, gar öfters weiß er nichts, und oft darf er
nichts sagen." Man könnte meinen, der alte Geheimrat sei neulich in
seiner Heimatstadt Frankfurt bei einem Presse-Dinner der
Private-Equity-Branche zugegen gewesen. Dort wurde zu Beginn des
Gesprächs Stillschweigen vereinbart. Nach der so genannten Chatham
House Rule sollte es jedem Teilnehmer der Veranstaltung erlaubt sein,
die besprochenen Informationen zu nutzen, jedoch dürfe auf keinen Fall
erwähnt werden, wer sonst noch teilgenommen habe am konspirativen
Treffen, geschweige denn was derjenige so genau geäußert habe. Man
wolle am nächsten Tag nichts über das Gespräch in der Zeitung lesen,
hieß es.
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Es sei einmal dahingestellt, ob eine solche Abmachung bei einem
Gespräch unter 19 Personen - davon elf Journalisten - angebracht ist
oder nicht. Schließlich lebt die schreibende Zunft nicht von der
Teilnahme an informativen Abendessen, sondern vom Berichten über
dieselben. Sinnvoll oder nicht, beim Blick in die einschlägigen
Nachrichtenorgane zeigte sich am nächsten, spätestens aber am
übernächsten Tag, dass die Vereinbarung nicht eingehalten wurde. Die
meisten der Anwesenden hatten etwas zu berichten, der eine etwas
diskreter, der andere sehr direkt. bs

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