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Kooperationen - Tchibo verabschiedet sich von Finanzprodukten

Nach rund sechs Jahren hat die Tchibo GmbH, Hamburg, die Zusammenarbeit mit dem Versicherer Asstel beendet. Der Vertrieb von Versicherungsprodukten wurde zum Jahresende 2010 eingestellt, nachdem der Fondsvertrieb bereits im Sommer 2009 beendet worden war. Einziges Finanzprodukt in der Angebotspalette des Kaffeerösters bleibt somit das neu aufgelegte Mastercard-Co-Branding mit der Valovis Commercial Bank, das die Kundenkarte um eine Zahlungsfunktion aufwertet.

Warum Finanzprodukte (mit Ausnahme der Kreditkarte) aus der Angebotspalette gestrichen werden, hat das Unternehmen nicht näher begründet. Allerdings liegt der Verdacht nahe, dass die Kooperation, zu der zu keinem Zeitpunkt Zahlen veröffentlicht wurden, die in sie gesetzten Erwartungen nicht erfüllt hat. Die Kooperation als erfolglos bezeichnen mag Tchibo freilich nicht. Man arbeite allerdings nach dem Prinzip "Das Bessere ist der Feind des Guten", so Tchibo-Sprecher Arndt Liedtke. Und es gebe nun einmal Bereiche mit besseren Wachstumspotenzialen.

Die rechtlichen Voraussetzungen für Kooperationen zwischen Einzelhändlern und Finanzdienstleistern sind in einem Umfeld, in dem die Finanzdienstleister immer mehr Anforderungen hinsichtlich der Qualität der Vertriebs- und Beratungsleistung erfüllen müssen, schwierig geworden. Im Versicherungsvertrieb hatten sich Einzelhändler bislang als bloße "Tippgeber" positioniert, um die Anforderungen der Vermittlerrichtlinie zu umgehen. Vor Gericht hat diese Einschätzung aber bislang wenig Gnade gefunden, was 2008 bereits zum Ende der Partnerschaft des Rewe-Discounters Penny mit der Arag führte. Auch die Vertriebsvereinbarung von Asstel und Tchibo war bereits Gegenstand einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Im Mai letzten Jahres hatte das Hamburger Landgericht einen Verstoß gegen das Vermittlerrecht festgestellt und dem Kaffeeröster in erster Instanz untersagt, Investmentprodukte und Versicherungen ohne entsprechende Erlaubnis zu vertreiben. Dieses Urteil hat für die Entscheidung, den Vertrieb von Finanzprodukten einzustellen, aber keine Rolle gespielt, heißt es bei Tchibo.

Die Berufung beim Oberlandesgericht Hamburg gegen das erstinstanzliche Urteil wird deshalb auch nicht zurückgezogen, um die Frage ein für allemal geklärt zu wissen, so Liedtke. Sofern man denn Recht bekommt, will man sich damit für die Zukunft alle Möglichkeiten offen halten. Red.

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