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Auskunfteien - Geheime Scoreformel ist auch Verbraucherschutz

Es darf auch noch Geschäftsgeheimnisse geben. So lässt sich das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28. Januar dieses Jahres in Sachen Schufa zusammenfassen. Verbrauchern steht demnach auch weiterhin zwar gemäß § 34, Absatz 4 Bundesdatenschutzgesetz die Auskunft über die Informationen zu, die die Auskunftei über sie gespeichert hat. Darüber hinaus gehende Auskunftspflichten, namentlich hinsichtlich der Scoreformel, haben die Auskunfteien indessen nicht.

Das ist auch gut so. Dem Durchschnittsverbraucher wäre mit der Bekanntgabe von Vergleichsgruppen oder gar der zweifellos hochkomplexen statistisch-mathematischen Formel vermutlich ohnehin wenig gedient. Sie könnte aber eine Diskussion über die Richtigkeit der Formel auslösen und diese damit einer breiten Öffentlichkeit preisgeben.

Das hätte in zweierlei Hinsicht negative Folgen. Zum einen hat sich in der Vergangenheit bereits gezeigt, dass auch nur das Bekanntwerden gewisser Aspekte bei manchen Verbrauchern zu Verhaltensweisen führt, mit denen als "Ausweichreaktionen" versucht wird, das Scoringergebnis zu manipulieren. Zum anderen könnte die Veröffentlichung der Scoreformel Wettbewerber auf den Plan rufen, die auf Basis der von etablierten Anbietern abgeschauten Berechnungsformeln mit vergleichbaren Geschäftsmodellen an den Markt gehen. Ohne das entsprechende Know-how könnten daraus tatsächlich falsche Bonitätsbeurteilungen in größerer Zahl resultieren - zum Nachteil von Unternehmen und nicht zuletzt Verbrauchern. Der Schutz der Geschäftsgeheimnisse von Auskunfteien wie der Schufa dient also nicht nur diesen selbst. Sie ist auch ein gutes Stück Verbraucherschutz.

Für die Schufa ist das Urteil gleichwohl ein Pyrrhus-Sieg. Sie steht trotz des höchstrichterlichen Segens wieder einmal als intransparenter Daten-Moloch da. Für die Bemühungen des Unternehmens, sich als Dienstleister auch für den privaten Verbraucher zu positionieren, ist das sicher wenig hilfreich. Das im Zuge der Berichterstattung über das Urteil wieder einmal verbreitete Negativ-Image wird durch die kurz darauf verbreitete App, die Verbrauchern bei der Wohnungssuche helfen soll (und mit der dann auch gleich eine Selbstauskunft eingeholt werden kann), so schnell wohl nicht wieder wettzumachen sein. Schon gibt es Stimmen aus der Politik, die eine Verschärfung der Regeln für die Auskunfteien fordern. Red.

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