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Zentralbanken - Geänderter Rahmen der Geldpolitik

Der EZB-Rat hat Ende Oktober 2008 eine Leitlinie über geldpolitische Instrumente und Verfahren des Eurosystems (EZB/2008/ 13) zur Änderung der Leitlinie EZB/2000/7 verabschiedet. Die Änderungen betreffen: Anhang I der Leitlinie mit dem Titel "Durchführung der Geldpolitik im Euro-Währungsgebiet: Allgemeine Regelungen für die geldpolitischen Instrumente und Verfahren des Eurosystems" (Allgemeine Regelungen) und Anhang II der Leitlinie, in dem die "zusätzlichen gemeinsamen Mindesterfordernisse" beschrieben werden.

Sie beziehen sich vor allem erstens auf die Maßnahmen zur Risikokontrolle und zweitens die Mindestreservepflicht. Die am 4. September 2008 bekannt gegebenen und am 1. Februar 2009 in Kraft tretenden Änderungen am Risikokontrollrahmen werden in die Allgemeinen Regelungen aufgenommen. Die Allgemeinen Regelungen werden gemäß den am 22. Oktober 2008 im schriftlichen Verfahren vom EZB-Rat beschlossenen Änderungen der Verordnung EZB/2003/9 vom 12. September 2003 über Auferlegung einer Mindestreservepflicht aktualisiert. Diese Anpassungen zielen in erster Linie darauf ab, die Kriterien für die Gewährung einer Freistellung von der Mindestreservepflicht zu konkretisieren. Die Änderungen der Anhänge I und II der Leitlinie EZB/2000/7 zu den genannten Themen treten am 1. Februar 2009 in Kraft.

Der EZB-Rat überarbeitet die Leitlinie EZB/2000/7 in jährlichen Abständen, um die in den vorangegangenen zwölf Monaten gefassten Beschlüsse zu den geldpolitischen Instrumenten und Verfahren in einem einzigen Rechtsakt zu erfassen. Darüber hinaus werden die am 15. Oktober 2008 vom EZB-Rat beschlossenen Maßnahmen zur weiteren Ausweitung des Sicherheitenrahmens und zur verbesserten Bereitstellung von Liquidität durch die vom EZB-Rat verabschiedete Verordnung der Europäischen Zentralbank über zeitlich befristete Änderungen der Regelungen hinsichtlich der Notenbankfähigkeit von Sicherheiten (EZB/2008/11) umgesetzt.

Die Verordnung gilt mit sofortiger Wirkung für einen begrenzten Zeitraum. Sie wird letztlich durch die Leitlinie der EZB über zeitlich befristete Änderungen der Regelungen hinsichtlich der Notenbankfähigkeit von Sicherheiten (EZB/2008/12) ersetzt, die ebenfalls vom EZB-Rat angenommen wurde und dieselben Bestimmungen enthält. Sie tritt in Kraft, nachdem die Dokumentation zur Geldpolitik in allen Mitgliedstaaten des Eurosystems angepasst wurde, und gilt bis zum 31. Dezember 2009. Die genannten Rechtsakte können auf der Website der EZB (www.ecb.europa.eu) abgerufen werden. Die aktualisierte Fassung der Allgemeinen Regelungen folgt.

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