Vermerkt

Zentralbanken - Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

Operationeller Bereich: Seit dem 18. September 2008 hat der EZB-Rat eine Reihe von Beschlüssen im Hinblick auf Refinanzierungsgeschäfte, Tenderverfahren und ständige Fazilitäten sowie in Bezug auf die Bereitstellung von Liquidität in US-Dollar gefasst, um dem Druck an den Geldmärkten entgegenzuwirken. Diese Beschlüsse wurden auf der Website der EZB in entsprechenden Pressemitteilungen bekannt gegeben. Am 22. Oktober 2008 verabschiedete der EZB-Rat eine Verordnung zur Änderung der Verordnung EZB/2003/9 vom 12. September 2003 über die Auferlegung einer Mindestreservepflicht (EZB/2008/10). Die Verordnung wird im Amtsblatt der EU und auf der Website der EZB veröffentlicht.

Am 23. Oktober 2008 billigte der EZB-Rat eine überarbeitete Fassung des Dokuments "Durchführung der Geldpolitik im Euro-Währungsgebiet: Allgemeine Regelungen für die geldpolitischen Instrumente und Verfahren des Eurosystems" (kurz: Allgemeine Regelungen) und verabschiedete eine Leitlinie zur Änderung der Leitlinie EZB/2000/7 über geldpolitische Instrumente und Verfahren des Eurosystems (EZB/2008/13). Mit dem Inkrafttreten der Leitlinie EZB/2008/13 am 1. Februar 2009 wird die derzeit geltende Fassung der "Allgemeinen Regelungen" ersetzt. Die "Allgemeinen Regelungen" werden noch im Lauf dieses Jahres im Amtsblatt der EU und auf der Website der EZB veröffentlicht. Zur Umsetzung seiner am 15. Oktober 2008 gefassten Beschlüsse verabschiedete der EZB-Rat am 23. Oktober 2008 eine Verordnung und eine Leitlinie über zeitlich befristete Änderungen der Regelungen hinsichtlich der Notenbankfähigkeit von Sicherheiten (EZB/2008/11 beziehungsweise EZB/2008/12). Beide Rechtsakte werden in Kürze im Amtsblatt der EU und auf der Website der EZB veröffentlicht.

Zahlungssysteme und Marktinfrastruktur: Am 30. September 2008 leitete der EZB-Rat ein öffentliches Konsultationsverfahren zu einem Glossar zu den technischen Aspekten von Zahlungs-, Clearing- und Verrechnungssystemen in der EU ein. Zur Förderung der Akzeptanz sind die Begriffe benutzerfreundlich und nicht in juristischer Fachsprache definiert. Das Glossar dient dazu, eine konsistente Verwendung von Begriffen in allen Publikationen des ESZB, die sich mit Zahlungs-, Clearing- und Verrechnungsvorgängen beschäftigen, zu gewährleisten. Wenn es für notwendig erachtet wird, könnte es auch anderen Institutionen der Europäischen Gemeinschaft als Referenzwerk zur Verfügung gestellt werden. Das öffentliche Konsultationsverfahren endet spätestens am 1. Januar 2009.

Am 16. Oktober 2008 billigte der EZB-Rat gemeinsam mit dem Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (CESR) die Einleitung eines öffentlichen Konsultationsverfahrens zum Entwurf der Empfehlungen für Wertpapierclearing- und -abwicklungssysteme und der Empfehlungen für zentrale Kontrahenten in der Europäischen Union. Das Konsultationsverfahren endet am 23. Januar 2009. Während dieses Zeitraums werden das ESZB und der CESR in der CESR-Geschäftsstelle in Paris eine offene Anhörung zu diesen Empfehlungen durchführen. Die Empfehlungen wurden im Kontext der Zusammenarbeit zwischen dem ESZB und dem CESR zur Erhöhung der Sicherheit, Solidität und Effizienz von Wertpapierclearing und -abwicklung erarbeitet. Eine Pressemitteilung über die Einleitung dieses öffentlichen Konsultationsverfahrens wurde am 23. Oktober 2008 auf der Website der EZB veröffentlicht.

Am 16. Oktober 2008 genehmigte der EZB-Rat eine indirekte Verbindung zwischen Clearstream Banking AG Frankfurt und Euroclear France über Clearstream Banking S. A. Luxembourg, die somit zur Besicherung von Kreditgeschäften im Eurosystem zugelassen ist. Eine diesbezügliche Pressemitteilung wurde am 17. Oktober 2008 veröffentlicht. Ein aktualisiertes Verzeichnis der zugelassenen indirekten Verbindungen und direkten Verbindungen ist auf der Website der EZB abrufbar. Am gleichen Tag beurteilte der EZB-Rat neue Regelungen zur Verwahrung internationaler Schuldverschreibungen und ihre Notenbankfähigkeit bei Kreditgeschäften des Eurosystems. Der EZB-Rat kam zu dem Schluss, dass die Regelung für internationale Namensschuldverschreibungen in Form von Globalurkunden den "Standards for the use of EU securities settlement systems in ESCB credit operations" (Standards für die Nutzung von Wertpapierabwicklungssystemen in der EU bei Kreditgeschäften des ESZB) des Eurosystems entspricht, vorbehaltlich des Abschlusses der erforderlichen rechtlichen und vertraglichen Regelungen. Im Fall von internationalen Schuldverschreibungen in Form von Einzelurkunden fasste der EZB-Rat den Beschluss, dass diese Sicherheiten aufgrund ihrer nachlassenden Bedeutung aus dem Verzeichnis der für Kreditgeschäfte des Eurosystems zugelassenen Sicherheiten gestrichen werden. Eine Pressemitteilung mit weiteren Einzelheiten wurde am 22. Oktober 2008 auf der Website der EZB veröffentlicht.

Stellungnahme zu Rechtsvorschriften: Am 3. Oktober 2008 verabschiedete der EZB-Rat auf Ersuchen des irischen Finanzministers eine Stellungnahme zu finanziellen Unterstützungsmaßnahmen für Kreditinstitute (CON/2008/44). Die Stellungnahme ist auf der Website der EZB abrufbar. Am 8. Oktober 2008 verabschiedete der EZB-Rat auf Ersuchen des Rates der Europäischen Union eine Stellungnahme zu Medaillen und Münzstücken mit ähnlichen Merkmalen wie Euro-Münzen (CON/2008/ 45). Die Stellungnahme wird im Amtsblatt der EU und auf der Website der EZB veröffentlicht.

Am 8. Oktober 2008 verabschiedete der EZB-Rat auf Ersuchen des belgischen Finanzministeriums eine Stellungnahme zu einer staatlichen Garantie zur Deckung von Krediten der Nationale Bank van België/Banque Nationale de Belgique im Zusammenhang mit ihrem Beitrag zur finanziellen Stabilität (CON/2008/46). Am 9. Oktober 2008 verabschiedete der EZB-Rat auf Ersuchen der Sveriges Riksbank eine Stellungnahme zum Umtausch und Einzug von Banknoten und Münzen (CON/2008/47). Am 15. Oktober 2008 verabschiedete der EZB-Rat auf Ersuchen des irischen Finanzministers eine Stellungnahme zur Umsetzung finanzieller Unterstützungsmaßnahmen für Kreditinstitute (CON/2008/48). Am 16. Oktober 2008 verabschiedete der EZB-Rat auf Ersuchen des deutschen Bundesministeriums der Finanzen eine Stellungnahme zum Umtausch von Euro-Münzen und deutschen Euro-Gedenkmünzen (CON/ 2008/49).

Am 17. Oktober 2008 verabschiedete der EZB-Rat auf Ersuchen des belgischen Finanzministeriums eine Stellungnahme zu einer staatlichen Garantie zur Deckung von Verbindlichkeiten von Kreditinstituten (CON/2008/50). Ferner verabschiedete der EZB-Rat am 17. Oktober auf Ersuchen des griechischen Wirtschafts- und Finanzministeriums eine Stellungnahme zu Einlagensicherungs- und Anlegerschutzsystemen (CON/2008/51). Am gleichen Tag verabschiedete der EZB-Rat auf Ersuchen des spanischen Staatssekretärs für Wirtschaft eine Stellungnahme zu der Gründung eines Fonds zum Erwerb von Finanzaktiva und zu anderen Regierungsmaßnahmen für die finanzielle Stabilität (CON/2008/52). Ebenfalls am 17. Oktober 2008 verabschiedete der EZB-Rat auf Ersuchen des polnischen Finanzministers eine Stellungnahme zu dem rechtlichen Rahmen für die Erhebung statistischer Informationen durch die Narodowy Bank Polski (CON/2008/53). Am gleichen Tag verabschiedete der EZB-Rat auf Ersuchen des dänischen Wirtschaftsministeriums eine Stellungnahme zu Maßnahmen zur Sicherung der Finanzstabilität, die die vollständige Deckung der Ansprüche von Einlegern und gewöhnlichen Gläubigern garantieren (CON/2008/54).

Am 20. Oktober 2008 verabschiedete der EZB-Rat auf Ersuchen des österreichischen Bundesministeriums für Finanzen eine Stellungnahme zu rechtlichen Maßnahmen zur Wiederherstellung der Stabilität des österreichischen Finanzmarktes (CON/2008/ 55). Am 21. Oktober 2008 verabschiedete der EZB-Rat auf Ersuchen der Banque de France eine Stellungnahme zur Gewährung staatlicher Garantien für die finanzielle Stabilität (CON/2008/56). Ebenfalls am 21. Oktober 2008 verabschiedete der EZB-Rat auf Ersuchen des deutschen Bundesministeriums der Finanzen eine Stellungnahme zu der Errichtung eines Finanzmarktstabilisierungsfonds und zu anderen Maßnahmen im Hinblick auf die finanzielle Stabilität (CON/2008/57). Am 23. Oktober 2008 verabschiedete der EZB-Rat auf Ersuchen der Banca d'Italia, im Namen des italienischen Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen, eine Stellungnahme zu Maßnahmen zur Gewährleistung der Stabilität des Bankensystems (CON/2008/58). Die 13 letztgenannten Stellungnahmen sind allesamt auf der Website der EZB abrufbar.

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