Vermerkt

Zentralbanken - Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

Wirtschaftliche, monetäre und finanzielle Lage: Am 19. Februar 2009 verabschiedete der EZB-Rat den Strukturbericht 2009, der vom Geldpolitischen Ausschuss (einem Ausschuss des Eurosystems/ESZB) verfasst wurde. Der Bericht gibt einen Überblick über die wichtigsten Entwicklungen bei der Wohnungsbaufinanzierung im Euro-Währungsgebiet in den Jahren 1999 bis 2007 (Hypothekenverschuldung, Merkmale von Wohnungsbaukrediten und deren Finanzierung sowie Zinsabstände). Außerdem werden die zentralen Aspekte der Wohnungsbaufinanzierung im Euroraum mit jenen im Vereinigten Königreich und in den Vereinigten Staaten verglichen. Der Bericht wird dem Europäischen Parlament zugeleitet und im April 2009 auf der Website der EZB veröffentlicht.

Operationeller Bereich: Im Januar 2009 beschloss der EZB-Rat, die technischen Änderungen am Risikokontrollrahmen, welche am 4. September 2008 bekannt gegeben worden waren, im Hinblick auf Asset- Backed-Securities (ABS) und ungedeckte Bankschuldverschreibungen zusätzlich anzupassen. Diese zusätzlichen Anpassungen, die am 1. März 2009 in Kraft getreten sind, werden durch eine Änderung der Leitlinie EZB/2000/7 über geldpolitische Instrumente und Verfahren des Eurosystems (EZB/2009/1) umgesetzt und im Einzelnen in einer Pressemitteilung erläutert, die am 20. Januar 2009, dem Tag der Verabschiedung der Leitlinie EZB/2009/1 durch den EZB-Rat, auf der Website der EZB veröffentlicht wurde. Die Leitlinie wurde am 5. Februar 2009 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und ist auch auf der Website der EZB abrufbar.

Am 29. Januar 2009 stimmte der EZB-Rat der Veröffentlichung der "Euro Money Market Study 2008" (Studie über den Geldmarkt des Euro-Währungsgebiets) zu. Diese stützt sich auf Umfragen, die jeweils das zweite Quartal von 2007 und 2008 erfassen, und analysiert den Euro-Geldmarkt im Hinblick auf Umsatztrends sowie Entwicklungen bei seiner Integration und Effizienz. Die Studie und eine entsprechende Pressemitteilung wurden am 2. Februar 2009 auf der Website der EZB veröffentlicht. Am 30. Januar 2009 beschloss der EZB-Rat eine Ausweitung der Bereitstellung von Liquidität in Schweizer Franken an Geschäftspartner des Eurosystems über Euro/CHF-Swapgeschäfte mit einwöchiger Laufzeit und einem Höchstbetrag von 25 Mrd. Euro je Geschäft. Eine entsprechende Mitteilung war der Ankündigung des Geschäfts vom 2. Februar 2009 beigefügt.

Am 2. Februar 2009 beschloss der EZB-Rat gemeinsam mit dem Offenmarktausschuss der US-Notenbank, das befristete wechselseitige Währungsabkommen (Swap-Vereinbarung) bis zum 30. Oktober 2009 zu verlängern. Eine entsprechende Pressemitteilung wurde am 3. Februar 2009 auf der Website der EZB veröffentlicht. Der EZB-Rat nahm am 6. Februar 2009 die jährliche Beurteilung der nicht geregelten Märkte zur Kenntnis. Die Beurteilung kam zu dem Ergebnis, dass MTS Slovenia zur Liste der für die Sicherheitenverwaltung des Eurosystems zulässigen nicht geregelten Märkte hinzugefügt werden sollte. Ein aktualisiertes Verzeichnis der nicht regulierten Märkte, die von der EZB zugelassen sind, ist auf der Website der EZB abrufbar.

Zahlungssysteme und Marktinfrastruktur: Am 6. Februar 2009 stimmte der EZB-Rat der Veröffentlichung der Ergebnisse der nationalen Indikatoren für Sepa-Überweisungen (SCTs) einzelner Länder auf der Website der EZB zu. Diese ergänzen die Indikatoren für das Euro-Währungsgebiet, die bereits auf der EZB-Website abrufbar sind. Am 19. Februar 2009 stimmte der EZB-Rat der Veröffentlichung des Dokuments "Eurosystem oversight policy framework" (Rahmen der Überwachungspolitik des Eurosystems) zu, das einen Überblick über die derzeit bestehenden Methoden und Instrumente gibt, die das Eurosystem bei der Überwachung anwendet. Außerdem billigte er die Veröffentlichung des vom Eurosystem erstellten Dokuments "Harmonised oversight approach and oversight standards for payment instruments" (Harmonisierter Überwachungsansatz und harmonisierte Überwachungsstandards für Zahlungsverkehrsinstrumente). Eine Pressemitteilung mit weiteren Einzelheiten hierzu wurde auf der Website der EZB veröffentlicht.

Finanzstabilität und Aufsichtsfragen: Am 19. Februar 2009 beschloss der EZB-Rat, auf der EZB-Website Daten zur Ertragslage, zu den Bilanzen und zur Solvenz von EU-Banken für den Zeitraum bis Dezember 2007 zu veröffentlichen. Diese vom Ausschuss für Bankenaufsicht (einem Ausschuss des Eurosystems/ESZB) erstellten Daten umfassen die Bankensysteme aller EU-Länder und enthalten Informationen über alle Bankengruppen. Am 19. Februar 2009 nahm der EZB-Rat zur Kenntnis, dass die dritte Ausgabe des "ECB Report on Financial Integration" (Bericht der EZB über die Integration der Finanzmärkte) im März 2009 veröffentlicht werden soll. In diesem Bericht werden der Stand der Finanzmarktintegration im Euroraum und die diesbezüglichen Aktivitäten des Eurosystems erläutert. Zusätzlich wird auf drei ausgewählte Themen eingegangen, darunter die Auswirkungen der Finanzkrise auf die Integration der Finanzmärkte im Euroraum. Das Spektrum des diesjährigen Berichts wurde auch dahingehend erweitert, dass er nicht nur die Finanzmarktintegration, sondern auch die Finanzmarktentwicklung umfasst. Der Bericht wird auf der Website der EZB zur Verfügung gestellt.

Stellungnahme zu Rechtsvorschriften: Am 16. Januar 2009 verabschiedete der EZB-Rat auf Ersuchen des belgischen Finanzministers eine Stellungnahme zu Änderungen der Regelungen über die Verteilung der Einkünfte der Nationale Bank van België/Banque Nationale de Belgique und die Verteilung ihrer Gewinne an den belgischen Staat (CON/2009/4). Die Stellungnahme ist ebenso wie die neun folgenden auf der Website der EZB abrufbar. Am 22. Januar 2009 verabschiedete der EZB-Rat auf Ersuchen des österreichischen Finanzministeriums eine Stellungnahme zur Zahlung der vorgeschlagenen Erhöhung der Quote Österreichs beim IWF durch die Nationalbank (CON/2009/5). Am 26. Januar 2009 verabschiedete der EZB-Rat auf Ersuchen des dänischen Wirtschaftsministeriums eine Stellungnahme zur Erweiterung des Finanzstabilitätssystems, das die vollständige Deckung von Ansprüchen von Einlegern und gewöhnlichen Gläubigern garantiert, und zu einem System für die Bereitstellung staatlichen Kapitals für Kreditinstitute (CON/2009/6).

Am 27. Januar 2009 verabschiedete der EZB-Rat auf Ersuchen der Banque centrale du Luxembourg eine Stellungnahme zu der Rolle der Banque centrale du Luxembourg bei der Erstellung bestimmter Statistiken (CON/2009/7). Am 4. Februar 2009 verabschiedete der EZB-Rat auf Ersuchen der Sveriges Riksbank eine Stellungnahme zur Münze mit dem geringsten Nennwert, die ihre Gültigkeit als gesetzliches Zahlungsmittel verliert, und zu Änderungen der Rundungsregeln (CON/2009/8). Am 4. Februar 2009 verabschiedete der EZB-Rat auf Ersuchen der Magyar Nemzeti Bank eine Stellungnahme zu den Betriebsvorschriften des Zentralverwahrers, der Clearingstelle und der zentralen Gegenpartei (CON/ 2009/9).

Am 4. Februar 2009 verabschiedete der EZB-Rat auf Ersuchen der lettischen Finanz- und Kapitalmarktkommission eine Stellungnahme zum Einlagensicherungssystem und zu der Rolle der Aufsichtsbehörde in Insolvenzverfahren (CON/2009/10). Am 9. Februar 2009 verabschiedete der EZB-Rat auf Ersuchen des lettischen Finanzministeriums eine Stellungnahme zu vom Staat gezahlten Entschädigungen im Zusammenhang mit Übernahmen von Banken (CON/2009/11). Am 9. Februar 2009 verabschiedete der EZB-Rat auf Ersuchen des zyprischen Finanzministeriums eine Stellungnahme zu den Bedingungen für die Gewährung staatlicher Kredite und Garantien in Notfällen (CON/2009/12).

Am 16. Februar 2009 verabschiedete der EZB-Rat auf Ersuchen des bulgarischen Justizministeriums eine Stellungnahme zu zusätzlichen Qualifikationskriterien für die Mitglieder des Rates der Bulgarischen Nationalbank und weiteren Bestimmungen zur Übermittlung diesbezüglicher Informationen (CON/2009/13).

Am 5. Februar 2009 billigte der EZB-Rat die Beteiligung des Eurosystems an einem regionalen Programm zur technischen Unterstützung der acht offiziellen beziehungsweise potenziellen EU-Beitrittskandidaten (Albanien, Bosnien und Herzegowina, der Kosovo, Kroatien, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien und die Türkei) im Bereich der Bankenaufsicht. Das zweijährige Programm wird ab Herbst 2009 in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen, die in der Region technische Unterstützung leisten, durchgeführt.

Corporate Governance: Am 16. Februar 2009 verabschiedete der EZB-Rat eine Empfehlung an den Rat der EU zu den externen Rechnungsprüfern der Deutschen Bundesbank (EZB/2009/3). Die Empfehlung wird in Kürze im Amtsblatt der EU und auf der Website der EZB veröffentlicht.

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