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Zentralbanken - Durchführung der Geldpolitik

Der EZB-Rat hat Ende der ersten Oktoberwoche die Leitlinie EZB/2010/13 zur Änderung der Leitlinie EZB/2000/7 über geldpolitische Instrumente und Verfahren des Eurosystems verabschiedet. Darin werden die Grundsätze, Instrumente, Verfahren und Kriterien für die Umsetzung der einheitlichen Geldpolitik im Euro-Währungsgebiet dargelegt. Die Leitlinie enthält zwei Anhänge: der erste mit dem Titel "Durchführung der Geldpolitik im Euro-Währungsgebiet: Allgemeine Regelungen für die geldpolitischen Instrumente und Verfahren des Eurosystems" (Allgemeine Regelungen). In Anhang II mit dem Titel "Zusätzliche gemeinsame Mindesterfordernisse" sind die Merkmale der vertraglichen und öffentlich-rechtlichen Regelungen für die geldpolitischen Geschäfte spezifiziert. Die durch die Leitlinie EZB/2010/13 eingeführten Änderungen betreffen vorwiegend Anhang I, das heißt die Allgemeinen Regelungen, und beziehen sich insbesondere auf die vier Aspekte: Asset Backed Securities (ABS): Festlegung präziserer und schlüssigerer Regelungen für Cash-Flow generierende Vermögenswerte, die der Besicherung von ABS dienen. Swaps und synthetische Wertpapiere werden demzufolge als nicht notenbankfähige Cash-Flow generierende Vermögenswerte eingestuft. Um ferner die Rückgriffsrisiken ("Claw-back"-Risiken) zu verringern und im Zusammenhang damit Kreditrisiken sowie rechtliche Risiken einzugrenzen, enthalten die geänderten Bestimmungen auch geografische Beschränkungen sowohl für die Originatoren von Asset Backed Securities als auch für die den ABS zugrunde liegenden Sicherheiten auf solche aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Enge Verbindungen: Einführung zusätzlicher Ausnahmen für das Verbot enger Verbindungen. Die Ausnahmen vom Verbot gelten für nicht OGAW-konforme gedeckte Schuldverschreibungen, die die Kriterien für Asset Backed Securities vollständig erfüllen und mit in Euro denominierten Wohnimmobiliendarlehen besichert sind. Diskretionäre Maßnahmen: Konkretisierung des Wortlauts bezüglich der Regelungen für vorübergehende Ausschlüsse, Beschränkungen oder dauerhafte Ausschlüsse von Geschäftspartnern und Sicherheiten aufgrund von Risikoerwägungen oder Vertragsverletzungen. Nichterfüllung der Besicherungsvorschriften: Einheitliche Behandlung von Fällen, in denen ein Geschäftspartner für ein liquiditätszuführendes Geschäft am Abwicklungstag keine ausreichenden Sicherheiten bereitstellt, und Fällen, in denen ein Geschäftspartner während der Laufzeit des Geschäfts keine ausreichenden Sicherheiten stellt. Die Leitlinie enthält zudem einige redaktionelle Änderungen in Anhang II. Gültigkeit haben die neuen Regelungen mit Wirkung vom 10. Oktober 2010. Die Allgemeinen Regelungen wurden auch aufgrund von Änderungen, die sich aus der zweijährlichen Überprüfung der Risikokontrollmaßnahmen ergaben und am 28. Juli veröffentlicht wurden, angepasst. Diese treten am 1. Januar 2011 in Kraft. Der EZB-Rat überarbeitet die Leitlinie EZB/2000/7 in regelmäßigen Abständen, um die in den vorangegangenen Monaten gefassten Beschlüsse zu den geldpolitischen Instrumenten und Verfahren in einem einzigen Rechtsakt zu erfassen. Die Leitlinien finden sich auf der Website der EZB. Eine aktualisierte Fassung der Allgemeinen Regelungen wird im Januar 2011 veröffentlicht, nachdem alle darin enthaltenen neuen Bestimmungen in Kraft getreten sind.

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