Börsen

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Fusionsvorhaben untersagt

Die EU-Kommission hat den angestrebten Zusammenschluss von Deutsche Börse AG und NYSE Euronext Anfang Februar dieses Jahres untersagt. Als Begründung führt sie an, dass sie diesen unter Zugrundelegung ihrer Marktabgrenzung im Bereich des Derivatehandels für wettbewerbsrechtlich unzulässig erachtet. Als Reaktion haben die beiden Börsenbetreiber daraufhin ihre im Januar 2011 geschlossene Fusionsvereinbarung gelöst.

Zuvor hatten in den vergangenen Monaten eine Reihe anderer Regulatoren dem Vorhaben grünes Licht gegeben: In Deutschland hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugestimmt, in Luxemburg die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF), in den USA das Committee on Foreign Investment in the United States (CFIUS) sowie das US-Justizministerium (DOJ) und die US-Börsenaufsicht SEC. Um die Genehmigung der EU-Kommission zu erlangen, hatten die Deutsche Börse und Nyse Euronext zunächst Zugeständnisse gemacht.

Die Deutsche-Börse-Gruppe will nun aus eigener Kraft geografisch sowie auf Produktebene wachsen und ihr integriertes Geschäftsmodell weiter ausbauen. Bei einem Projektaufwand von rund 80 Millionen Euro für die Umsetzung der angestrebten Fusion und zirka 120 Millionen Euro an Investitionen in den weiteren Ausbau des Kerngeschäfts habe der Handelsplatzbetreiber auch nach Bereinigung um Sondereffekte im vergangenen Jahr einen Ergebnisanstieg gegenüber dem Vorjahr erzielt.

In Übereinstimmung mit dem Umtauschangebot der in den Niederlanden angesiedelten Fusionsholding Alpha Beta Netherlands an die Aktionäre beider Marktbetreiber wurden inzwischen die von den Deutsche-Börse-Anteilseignern zum Tausch eingereichten Aktien zurückgebucht. Die im Rahmen des Fusionsvorhabens zum Umtausch eingereichte Gattung der Deutsche-Börse-Aktie wurde im Deutschen Aktienindex wieder durch das reguläre Papier ersetzt. Die Änderungen wurden zum 8. Februar 2012 wirksam und ergeben sich aus der parallel veröffentlichten Mitteilung hinsichtlich der Rückabwicklung des Tauschangebots aufgrund der Untersagung des Zusammenschlusses.

Neusegmentierung des Open Markets

Die Deutsche Börse hat eine Neusegmentierung des Open Markets (Freiverkehr) angekündigt. Das First Quotation Board soll in seiner jetzigen Form geschlossen werden, außerdem ist eine Verschärfung der Regeln für den Entry Standard vorgesehen. Zukünftig sollen im Übrigen sogenannten Quotation Board neben Anleihen nur noch Aktien einbezogen werden, die wie im bisherigen Second Quotation Board ein Listing an einem anderen von der Deutschen Börse anerkannten in- oder ausländischen börsenmäßigen Handelsplatz haben.

Mit dem First Quotation Board stand seit 2008 ein weiteres Finanzierungsinstrument zur Verfügung, in dem die antragstellenden Teilnehmer die Auswahl der Emittenten übernommen haben. Anfang 2011 wurden die Anforderungen im First Quotation Board zum Schutz des Kapitalmarktes verschärft. Nach Erkenntnissen der Deutschen Börse, der Hessischen Börsenaufsicht sowie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist es trotz straf- und aufsichtsrechtlicher Maßnahmen, der engen Einbindung der Antragsteller und der Verschärfungen der Einbeziehungsvoraussetzungen weiterhin zu massiven und häufigen Verdachtsfällen auf Marktmanipulation gekommen.

Unternehmen, die derzeit im First Quotation Board sind und die jeweiligen Eingangsvoraussetzungen und Folgepflichten erfüllen, steht ein Wechsel in die höher regulierten Segmente Prime Standard und General Standard im Regulierten Markt und Entry Standard im Open Market grundsätzlich offen. Zukünftig soll im Quotation Board der Spezialist die Rolle des Antragstellers übernehmen und die Handelbarkeit des Wertes sicherstellen, indem er Liquidität spendet und die Verpflichtung übernimmt, Kapitalmaßnahmen und andere relevante Informationen der Börse unverzüglich mitzuteilen.

Zudem werden die Regeln des Entry Standards verschärft. Der Zugang zu dem Teilsegment des Open Market wird künftig immer ein öffentliches Angebot und damit einen Prospekt voraussetzen. Darüber hinaus werden auch die Folgepflichten erweitert und der Emittent direkt zu deren Erfüllung verpflichtet. Um den Anlegern die Möglichkeit zu geben, ihre Aktien noch über die Börse zu veräußern, soll die Neusegmentierung voraussichtlich im dritten Quartal erfolgen.

Stuttgart: geringeres Transaktionsentgelt

Die Börse Stuttgart hat zum 1. Februar 2012 die Gebühren für verbriefte Derivate (Hebel- und Anlageprodukte) reduziert: Die Maßnahme betrifft das variable Transaktionsentgelt, das von 0,1 Prozent des Ordergegenwertes auf 0,095 Prozent gesenkt wird. Ziel sei es, die Attraktivität der Börse Stuttgart beim Handel mit verbrieften Derivaten für Orders bis 14500 Euro, die einen Großteil des Handelsvolumens in diesem Segment ausmachen, zu erhöhen.

Börse Stuttgart: neue Markenkampagne

Gemeinsam mit der Werbeagentur Jung von Matt/Neckar hat die Börse Stuttgart eine neue Markenkampagne gestartet. Die Neuausrichtung der Markenkommunikation strebe die Positionierung des Handelsplatzes als führender Handelsplatz für Privatanleger an.

Neben klassischen Medien wie Print und TV sollen bei der neuen Kampagne auch Online-Medien einbezogen werden. In der Kampagne, so kommentiert die Börse, sollen Statements Mehrwerte der Börse in klaren, teils überraschenden Aussagen beschreiben. Thematisiert werden neben dem Bildungs- und Informationsangebot insbesondere die sogenannten intelligenten Ordertypen.

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